22. April 2010

Versicherer sparen durch Hinhaltetechnik

Immer mehr Versicherungsunternehmen weigern sich, bei einem Schaden schnell und anstandslos zu zahlen. Insbesondere im gewerblichen Bereich, wo es oft um hohe Schadenssummen geht, setzen sie darauf, mit einer ausgeklügelten Hinhaltetaktik den Versicherten dazu zu bewegen, einem für ihn ungünstigen Vergleich zuzustimmen. Dabei wird mit viel Energie nach Gründen gesucht, warum der Versicherte seine Pflichten verletzt haben könnte.

Die Versicherungsanwälte im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und Organisationen der Versicherungsmakler klagen schon seit längerem darüber, dass die Versicherungsunternehmen bei der Regulierung von Schadensfällen insbesondere im gewerblichen Bereich in letzter Zeit sehr viel restriktiver vorgehen. Als Gründe dafür werden neben der Wirtschaftskrise auch die sinkenden Schadenszahlen angegeben, die es den Versicherern ermöglichen, sich mit jedem einzelnen Fall intensiver zu beschäftigen. Außerdem arbeiten die Versicherungsunternehmen darauf hin, mit einer ausgeklügelten Verzögerungstaktik die Kunden so lange zu zermürben, bis diese entnervt einem ungünstigen Vergleich zustimmen.

Da es bei Schäden im gewerblichen Bereich oft um hohe Summen geht, lohnt sich dieses Verhalten für den Versicherer auf jeden Fall. Die Argumente für die Weigerung, den Schaden zu regulieren, werden dabei oft geradezu an den Haaren herbeigezogen: So wird z.B. eine vorvertragliche Obliegenheitsverletzung darin gesehen, dass bei einem Brandschaden in der Dachisolierung des abgebrannten Gebäudes auch brennbare Materialien gefunden wurden. Nun muss erst einmal geklärt werden, ob das Versicherungsunternehmen den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn es davon gewusst hätte und ob der Schaden dadurch vergrößert wurde. Eine solche Prüfung kann sich Monate hinziehen und nicht jeder Geschädigte kann so lange warten.

Ein anderes Argument, das Versicherer benutzen, um im Rahmen der Produkthaftung im produzierenden Gewerbe nicht zahlen zu müssen, ist, dass Bauteile verwendet wurden, die nicht ausreichend erprobt worden seien. Im Rahmen der Kreditversicherung wird die Leistung immer häufiger dann verweigert, wenn der Versicherte über informelle Kanäle frühzeitig von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners erfahren hat und dies nicht unverzüglich dem Versicherer meldet.

In allen Fällen unzureichender Leistungsbereitschaft der Versicherer in Schadensfällen ist es wichtig, den Versicherungsberater oder -makler schnellstmöglich einzuschalten, um effektiven Widerstand gegen die Hinhaltetaktik des Versicherungsunternehmens zu leisten. Er kann aufgrund seiner Erfahrung auch leichter als der Versicherte herausfinden, ob der Versicherer bei der Schadensbeurteilung z.B. immer den gleichen Gutachter beauftragt. Damit kann der Versicherte leichter prüfen, ob der Gutachter wirklich noch so unabhängig ist, dass sein Gutachten als glaubwürdig angesehen werden kann, oder ob bei der Vielzahl der Aufträge durch einen Versicherer die Unabhängigkeit ernstlich in Frage steht.

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne Ihre Ansprüche gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Quelle: LexisNexis, www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/lexsoft_express.cgi?chosenIndex=0544&aktuelles_id=178261


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