16. September 2009
Jetzt schnell handeln: Krankengeld für Selbständige
 Seit dem 1. August 2009 können freiwillig versicherte Selbständige das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche versichern. Sie haben zudem die Wahlmöglichkeit, das Krankengeld über einen separaten Zusatztarif abzusichern, um etwa die Leistungen zu erhöhen oder die Zahlungen des Krankengeldes zu einem früheren Zeitpunkt einsetzen zu lassen. Dabei ist es den Krankenkassen nicht mehr erlaubt, einen höheren Beitrag zu fordern.
Ursprünglich hatten freiwillig versicherte Selbständige keinen Anspruch auf Krankengeld. Es bestand zwar die Möglichkeit, hierfür eine Zusatzversicherung abzuschließen, doch insbesondere für Ältere fielen die Tarife teilweise sehr hoch aus. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 18. Juni 2009 gehören solche Beitragssteigerungen der Vergangenheit an, zusätzliche Beiträge dürfen nicht mehr erhoben werden.
Demnach endeten die bisherigen Krankengeldtarife zum 31. Juli 2009. Alle freiwillig versicherten Selbständigen haben noch bis zum 30. September 2009 die Möglichkeit, das Krankengeld „gesetzlich“ zu versichern oder eine der Zusatzversicherungen rückwirkend zum 1. August 2009 abzuschließen. Hier liegt es bei den Krankenkassen, ob sie die Frist auf einen längeren Zeitraum ausweiten, etwa weil sie nicht rechtzeitig einen neuen Tarif anbieten können.
Nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeit, das Krankengeld ohne zusätzlichen Beitrag in Ihren Versicherungsschutz einzuschließen, zu allen Fragen rund um Ihre Krankenversicherung beraten wir Sie gerne.
