29. März 2009
Förderungen für Existenzgründer – Quelle: BMWi
Gründungszuschuss für ALG-Empfänger:
Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen unterteilt:
In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründerinnen und Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Nach Ablauf der ersten neun Monate kann sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründerinnen und Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.
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Einstiegsgeld für ALG-II Empfänger:
ALG-II Empfänger, die sich beruflich selbständig machen möchten, können ein Einstiegsgeld, das zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gewährt wird, erhalten. Der Fallmanager, der die individuelle persönliche Situation des Arbeitsuchenden am besten beurteilen kann, kann das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses bewilligen, wenn er dies für ratsam hält. Hinsichtlich der Höhe des Einstiegsgeldes ist der Fallmanager nicht gebunden. Sie orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (Familie) des Arbeitsuchenden.
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Coaching nach der Gründung:
Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet das “Gründercoaching Deutschland” eine besondere Förderung an: Der Zuschuss beträgt bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten.
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Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer entweder das Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält.
Der Zuschuss wird während der Start- und Festigungsphase nach der Gründung für die Dauer gewährt. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Gerne unterstützen wir Sie, dass auch Sie Ihre Förderung erhalten!
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Ihr four-quarters EXIST Gründungsteam!ÂÂ
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