31. Oktober 2008

Am 01.11.2008 tritt die GmbH-Reform in Kraft

Am 01.11.2008 tritt die GmbH-Reform in Kraft
Am 28.10.2008 wurde das neue Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt verkündet.
Somit kann am 01.11.2008 die mit diesem Gesetz verbundene GmbH-Reform in Kraft treten. Mit nur einem Euro Startkapital selbstständig machen? Ab Anfang November haben Existenzgründer diese Möglichkeit.
Das Gesetzespaket, das als größte GmbH-Reform seit Bestehen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1892) bezeichnet wird, beinhaltet zahlreiche gesellschaftsrechtliche Änderungen. Diese sollen das Gründen einer GmbH vereinfachen und zeitlich beschleunigen. Die Einführung der sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH bezeichnet, ist Schwerpunkt der Reform. Somit soll es Existenzgründern ermöglicht werden, sich schnell und kostengünstig mit einem Stammkapital von nur einem Euro selbstständig zu machen. Hiermit soll der Anreiz zur Gründung dieser Gesellschaften geweckt werden.

Folgende Neuerungen/Änderungen sind ab dem 01.11.2008 bei der Gründung einer GmbH zu berücksichtigen:

  • Die “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” wird als GmbH-Sonderform eingeführt.
  • Die Bildung flexiblerer Geschäftsanteile durch eine Vereinfachung bei der Aufteilung, Zusammenlegung bzw. Übertragung von Stammkapital wird ermöglicht.
  • Ein sog. Musterprotokoll als gesetzliche Vorlage eines Gesellschaftsvertrages wird mit dem Gesetz zur Verfügung gestellt.
  • Staatliche Genehmigungen müssen nicht mehr nachgewiesen werden.
  • Der Verwaltungssitz kann nunmehr auch im europäischen Ausland liegen.
  • Bei der Bewertung von Sacheinlagen gibt es nur noch reduzierte Prüfungspflichten.

Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu auf seiner Homepage eine Pressemitteilung herausgegeben, unter der auch eine Zusammenfassung der Schwerpunkte des MoMiG zu finden ist.


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24. Oktober 2008

Basistarif der privaten Krankenversicherung im Jahr 2009

Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Basistarif anbieten. Es besteht Kontrahierungszwang, das bedeutet: Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben werden. Die Behandlung der Versicherten im Basistarif wird durch die Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt.

Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein und darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (derzeit rund 500 Euro) nicht überschreiten. Kann jemand den Beitrag nicht bezahlen, weil er finanziell hilfebedürftig ist, wird die Prämie halbiert. Ist auch das für den Einzelnen zuviel, kann er Zuschüsse vom Grundsicherungsträger bekommen.

Hat ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit seinem Einkommen drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze gelegen (2008 liegt die Versicherungspflichtgrenze beispielsweise bei 48.150 Euro), ist er nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig versichert. Ab diesem Zeitpunkt kann er innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den Basistarif wechseln.
Wer bereits privat krankenversichert ist, kann vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre alt ist oder älter oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens wechseln. Gleiches gilt auch für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können.

Wer ab dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens.

Trotz allem sollte sehr genau bedacht werden, ob man in den Basistarif wechselt, denn der Basistarif ist nur die Magervariante. Wenn man in der angenehmen Situation ist sich privat krankenversichern zu können, sollte man diese nutzen. Und zwar richtig. (SP)


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four-quarters glänzt auf der START Existenzgründermesse in Essen

Nahezu pünktlich zur Eröffnung des neuen four-quarters Standortes in Moers (NRW) konnte sich das Team auf der Start-Messe (www.start-messe.de) in der Ruhr-Metropole Essen vom 17.-18.10.2008 auf dem Gruga-Messegelände präsentieren.

Das gesamte Spektrum des Unternehmens mit den besonderen Schwerpunkten im Bereich Gründungs- und Unternehmensberatung sowie Ingenieurdienstleistungen wurde dargestellt und die Resonanz war enorm hoch.

Das ganzheitliche Beratungskonzept von four-quarters mit Spezialisten auf allen vertretenen Gebieten war ein klares Alleinstellungmerkmal unter den Ausstellern der Messe. Neben dem altbekannten Nürnberger Team sind in Moers unter Leitung des Geschäftsführers Björn P. Thöne bereits die neuen Mitarbeiter Herr Kavun und Frau Muthig am Standort Moers tätig und als Ansprechpartner erreichbar. Die große Resonanz lässt erwarten, dass das Team schon in naher Zukunft wachsen wird.


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17. Oktober 2008

Entgelt nach Leistung. Chancen und Risiken leistungsgerechter Entlohnungssysteme

“Ziel der leistungsabhängigen Entgeltdifferenzierung ist, den arbeitenden Menschen zu einer Steigerung seiner Leistungshergabe zu veranlassen, indem sein Entgelt auch von seiner Leistung abhängig gemacht wird.” (REFA)

Der vorliegende Band führt in die Modellproblematik und Motivationstheorien ein, um darauf aufbauend eine ausführliche Diskussion leistungsgerechter Entlohnungsysteme durchzuführen.
Leistungslohn ist ein Instrument des Personalmanagements und gelebtes Prinzip, welches in einer Vielzahl von Unternehmen bereits etabliert ist und in den letzten Jahren immer häufiger und stärker ausgeprägt Anwendung findet.
Die Frage nach Art und Höhe der Entlohnung von Mitarbeitern im Hinblick auf ihre individuelle Leistung wird in Unternehmen und Organisationen als eine entscheidende Einflussgröße für den wirtschaftlichen Erfolg in marktwirtschaftlichen Strukturen angesehen.
Die in der jüngeren Literatur aufkommende sozioökonomische Betrachtung von Entlohnung und der Fokus auf die persönliche Entwicklung des Individuums im Rahmen einer Unternehmung hat zusätzlich zu einer Individualisierung der Bezahlungs- und Anreizsysteme beigetragen.
Eine Differenzierung von Entgelt und die Kopplung an Leistung ist in Organisationen mit großer Mitarbeiterzahl und Hierarchie sowie durch die mit der Globalisierung und Öffnung der Märkte einhergehende Internationalisierung vorangeschritten. Insbesondere in Führungspositionen ist die Kopplung des Entgelts an den unternehmerischen Erfolg ein favorisiertes Modell.
Es existieren eine Reihe von erfolgskritischen Faktoren, die organisations- und kulturabhängig sind. Der Autor Björn P. Thöne beschreibt aktuelle Entwicklungen und zeigt Erfolge sowie Grenzen des Modells in Theorie und Anwendung auf. Ohne die adäquate Wahl eines modernen, von den Mitarbeitern akzeptierten Entlohnungssystems droht bei der Einführung von leistungsbasiertem Entgelt das Vorhaben mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen zu scheitern.

Buch hier erhältlich:

buchhandlung.de

amazon.de


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13. Oktober 2008

Selbstständige ohne Versicherungsschutz

(Schwabacher Tagblatt, Donnerstag, 23. September 2008)

Krankengeld bei freiwillig Versicherten ab 2009 nicht mehr abgedeckt – Schnell handeln

Von Berrit Gräber (AP)

Selbstständige und Freiberufler aufgepasst: Durch eine Reform des Sozialgesetzbuches verlieren sie ab dem kommenden Jahr ihren Anspruch auf Krankengeld.

Die unscheinbare Änderung kam kleingedruckt auf Seite 483 des Bundesgesetzblattes daher – aber sie hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. Mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. „Die Lücke, die sich bald auftut, ist den Leuten noch gar nicht bewusst“, sagt Sabine Strüder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Experten raten den betroffenen Kassenpatienten dringend dazu, sich in den nächsten Monaten um ein neues Auffangnetz für den Krankheitsfall zu kümmern. Denn die kleine Änderung in Paragraf 43 des Sozialgesetzbuchs V kann Selbstständige und Freiberufler bei längerer Arbeitsunfähigkeit künftig in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. „Das kann zu Einkommenseinbußen führen, die durch Erspartes nicht mehr ausgeglichen werden können“, gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) zu bedenken.

Wer als Selbstständiger freiwillig über die Krankenkasse versichert ist, konnte bisher bei einer Reihe von gesetzlichen Anbietern ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz gleich mit einbauen. Er bezahlt dann den allgemeinen Beitragssatz, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt. Möglich ist ach, dich schon viel früher einen Anspruch auf Leistung bei Verdienstausfall zu sicher. Je früher Geld fließen soll, desto teurer fällt der Beitrag aus.

Es wird teuer

Diese Regelung läuft 2009 aus. Wer sich bereits einen Anspruch auf Krankengeld gesichert hat, verliert ihn also. Die Versicherungslücke sollte nicht auf den letzten Drücker geschlossen werden, rät Verbraucherschützerin Strüder. Das Bittere an der Sache: Eine neue Lösung dürfte mit Zusatzkosten verbunden sein.

Grundsätzlich stellt sich auf dem Weg zu einem neuen Auffangnetz laut Ulrike Dzengel von der Unabhängigen Patientenberatung in Leipzig die Frage: gesetzliche private Lösung? Was alle gesetzlichen Krankenkassen künftig anbieten müssen, ist der Krankengeld-Wahltarif. Der Haken: Noch gibt es kein Modell, Vergleiche sind noch nicht möglich.

Fest steht bislang nur, dass sich der Versicherte mit der Wahl eines solchen Tarifs drei Jahre lang an seine Kasse binden wird. Bei Beitragserhöhungen fällt damit sein Sonderkündigungsrecht weg, was finanziell ungünstig sein kann. Für Selbstständige lohnt sich bislang der Wechsel ui einer günstigeren Kasse besonders, weil sie den vollen Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen müssen. Ob dich das auch künftig so auswirke, sei angesichts des neuen Einheitsbeitrags für alle Kassen allerdings fraglich, so Dzengel.

BdV-Sprecherin Boss empfiehlt deshalb, zunächst die zweite Möglichkeit anzugehen: die private Absicherung mit einer Krankentagegeld-Police. Der Versicherer zahlt im Krankheitsfall häufig unbefristet einen vereinbarten Tagessatz. Entscheidend für die Höhe der Prämie sind in jedem Fall Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Kunden. Ratsam ist, sich in den nächsten Wochen von mehreren Gesellschaften Angebote einzuholen, Leistungen und Preise zu Vergleichen.

Ablehnung möglich

Und die günstigste Privatpolice dann mit den Wahltarifen der Krankenkassen zu vergleichen, sobald diese auf dem Markt sind. Wichtig zu wissen: Die private Krankenversicherung kann Interessenten auch ablehnen. Und die Prüfung kostet Zeit.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann eine private Lösung durchaus Sinn machen. Eine ganze Reihe Selbstständiger nutzt eine Krankentagegeldversicherung schon jetzt, um das Krankengeld der Kasse bis zur Netto-Einkommenshöhe aufzustocken. Nicht nur für Gutverdiener, sondern auch für Selbstständige mit schmaleren Einkommen sei die Absicherung überlegenswert, meint Boss. Jedenfalls, solange die Police bezahlbar bleibt und die Leistung stimmt. Tagegeldzahlungen ab dem ersten Krankheitstag sind allerdings nicht erste Wahl, weil sehr teuer erkauft.

www.upd-online.de

www.bundderversicherten.de


Abgelegt unter: Krankenversicherung, Versicherungsoptimierung — Redaktion: Gründungsberatung @ 17:08

7. Oktober 2008

Mini-GmbH passiert auch den Bundesrat

Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat das Gesetz zur GmbH-Reform verabschiedet. Damit steht die “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)”, auch Mini-GmbH genannt, kurz vor der Einführung. Jetzt muss nur noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben.

Experten rechnen damit, dass dies schon in den nächsten Wochen der Fall sein wird und die GmbH-Reform am 1. November 2008 startet.

Four-quarters fasst die wesentliche Punkte für Sie zusammen:

Die „Alte“ GmbH bleibt unverändert

Hinzu kommt die sog. Unternehmergesellschaft, die u.a. folgende Vorteile bietet:

  • Für die Gründung wird in Zukunft ein Musterprotokoll verwendet (Zeit und Kostenersparnis)
  • Beschleunigung der Registereintragung durch elektronische Einreichung beim Registergericht
  • Bei Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren vollständig von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt.
  • Bei der Gründungsprüfung wird nur noch dann die Vorlage von Einzahlungsbelegen oder sonstigen Nachweise verlangt wenn erheblicher Zweifel besteht, ob das Kapital ordnungsgemäß aufgebracht wurde.
  • Deutschen Gesellschaften wird es ermöglicht zukünftig einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht notwendig mit dem Satzungssitz übereinstimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr four-quarters Team

Bereich Existenzgründung


Abgelegt unter: Gründungsberatung, Unternehmensberatung — Redaktion: Gründungsberatung @ 17:06

four-quarters auf der START-Messe in Essen

Da die Firma four-quarters ein neues Büro in Moers eröffnet hat und einen so großen Erfolg auf der START-Messe in Nürnberg hatte,  wird sie ebenfalls als Aussteller zum Thema Existengründungsberatung auf der Messe in Essen vertreten sein, um Ihnen vor Ort einen Vorgeschmack auf unser Beratungskonzept zu geben. Unser Stand befindet sich in Halle 11 am linken Eingang des Restaurants geradeaus durch auf der rechten Seite der zweite Stand mit der Nummer H 12. Weitere Informationen zur START-Messe finden Sie in dieser Broschüre. Darüber hinaus finden Sie hier den Besucher Flyer mit Gutschein für einen ermäßigten Eintritt. (TR)

Die Messe findet vom 17. – 18. Oktober 2008 statt.

Öffnungszeiten

  • Freitag 9:00 – 18:00 Uhr
  • Samstag 9:00 – 17:00 Uhr
  • Hier finden Sie einen Plan für die Anreise.


Bei Fragen zu unserem Beratungsprogramm können Sie gerne auch schon im Vorfeld mit uns Kontakt aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen Ihr four-quarters Team.


Abgelegt unter: Gründungsberatung — Redaktion: Gründungsberatung @ 17:05

4. Oktober 2008

Mikrofinanzierung – Ein neuer Weg für Kleinunternehmen

Ein neuer Zugang zum Kapitalmarkt für Kleinunternehmen.

Für Kleinunternehmen ohne bankübliche Sicherheiten ist eine Kapitalbeschaffung bei Kreditinstituten fast unmöglich. Besonders schwierig ist die Situation häufig in der Nachgründungsphase, in der Investitionen getätigt oder auch Aufträge vorfinanziert werden müssen. Unternehmerische Potenziale können sich deshalb oft nicht voll entwickeln. Dabei erzielen auch Kleingründungen arbeits- und wirtschaftspolitische Effekte, und ihre Erfolgs- und Wachstumsaussichten sind oft nicht geringer als die größerer Unternehmen.

Das Ziel von four-quarters in Zusammenarbeit mit der GUM mbH ist es deshalb, erfolgsversprechenden Gründungen und aussichtsreichen jungen Unternehmen mit Kleinkrediten zu helfen, ihre Unternehmensziele zu erreichen.

Die besondere Methode des „Microlending“ unterstützt tragfähige Ideen und Vorhaben, ohne dass die Kreditinstitute dabei ein unvertretbares Kreditrisiko eingehen.

Man kann auch als kapitalistisch denkender und handelnder Mensch Gutes tun.

Muhammad Yunus, Friedensnobelpreisträger 2006

Im Mittelpunkt des Kreditvergabeprozesses steht der Kreditnehmer mit seinen Möglichkeiten und seiner Bereitschaft, sein Unternehmen ernsthaft und zielstrebig auf- und auszubauen.

Gerne informieren wir Sie persönlich näher darüber.


Abgelegt unter: Finanzierung, Gründungsberatung, Unternehmensberatung — Frankmann @ 17:04

four-quarters Moers – Eröffnung mit Kunstausstellung

Herr Björn Philipp Thöne eröffnet seine neuen Büroräumlichkeiten in Moers mit einer Kunstaustellung von Format:

Jonas Ruf (Aquarell/ Grafik) studiert „Industrial Design“ an der Folkwang Hochschule Essen. Der Jungkünstler zieht seine Inspiration aus in Erinnerung gebliebenen Träumen, Fotos und der Umwelt. Obwohl sich zumeist Kindheitsträume in seinen Werken wiederfinden, sieht er die Kunst weder als Mittel zur Bewältigung von Traumata noch zum Aggressionsabbau. Stattdessen möchte er den Betrachter anregen selbst Geschichten zu erfinden. 2008 war Jonas unter den Preisträgern der „9. Internationalen Essener Jugendkunstausstellung“. Ebenso auch Leonie Viola Thöne (Acryl / Mischtechnik), die bereits mit zahlreichen Literatur- und Musikpreisen ausgezeichnet wurde. Ihre Werke wurden daraufhin in einer Ausstellung in der „Zeche Zollverein“ präsentiert. Leonie Viola hielt bereits Ausstellungen im Krefelder „Behnischhaus“, der „Grenzlandhalle“, „Schloss Eulenbroich“ etc. Sie illustriert ihre eigenen Bücher, studiert im 6. Semester Kultur- und Sozialwissenschaften und ab diesem Semester „Illustration und Grafikdesign“ an der IBKK-Bochum. Ender Sünni (Fotografie) hat sich unter dem Künstlernamen „ENDOO“ der Fotografie zugewandt und wird ab dem Wintersemester die „Freie Essener Kunstakademie“ besuchen.

Als Special Guest sind Werke von Sven Dirkmann (Sprayfarben / Airbrush) zu sehen. Tanz und Malerei bilden die beiden großen Schwerpunkte in seinem Leben. 2004 gewann er den „young achievers award in international art“. Im Anschluss daran fand sich seine teils verstörende, teils betörende Kunst, in unterschiedlichen kleineren Ausstellungen.


Abgelegt unter: Allgemein — Redaktion: Gründungsberatung @ 17:03

2. Oktober 2008

Betriebliche Altersvorsorge – Staatliche Förderung optimal nutzen

Die gesetzliche Rente wird langfristig weniger als 40 % des letzten Bruttolohnes betragen. Gleichzeitig verdoppeln sich die Lebenshaltungskosten ca. alle 20 Jahre. Deswegen ist die betriebliche Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Altersvorsorge für Arbeitnehmer und trägt dazu bei, den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Mit dem Inkrafttreten der Rentenreform von 2002 und dem neuen Alterseinkünftegesetz seit Anfang 2005 hat die betriebliche Altersversorgung immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der Verbreitungsgrad betrieblicher Altersversorgung ist jedoch noch äußerst ausbaufähig:

Laut einer Umfrage unter Angestellten im Mittelstand nutzen derzeit etwa nur 47 % die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mehr als die Hälfte der Angestellten lässt ihr Recht auf eine steuerbegünstigte Altersvorsorge ungenutzt.

Seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West). Für 2008 entspricht das 2.544 Euro pro Jahr. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf Teile seines Bruttogehalts, zahlt dafür in eine Betriebsrente ein und schlägt dadurch zwei Fliegen mit einer Klappe: Er sorgt fürs Alter vor und spart gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben.

Die bAV bietet je nach Absicherung eine Altersrente, Leistungen bei Invalidität und Versorgung von Hinterbliebenen. Besonders interessant ist es, neben dem Gehalt auch vermögenswirksame Leistungen für Einzahlungen in die Betriebsrente zu nutzen.

Weitere Gründe, warum wir Ihnen eine Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung nur wärmstens ans Herz legen können:

Vorteile des Arbeitgebers:

  • Steuerersparnis - die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • Möglichkeit zur Lohnnebenkostensenkung – Sozialversicherungsbeiträge können gespart werden
  • Erhöhung der Mitarbeitermotivation zu mehr Engagement und Leistung
  • Deutliche Verbesserung der Identifikation mit dem Unternehmen
  • Längerfristige Bindung qualifizierter Kräfte, dadurch Reduzierung hoher Fluktuationskosten
  • Wettbewerbsvorteile auf dem Mitarbeitermarkt, auch für mittelständische Betriebe
  • Imagegewinn durch Betonung der sozialen Kompetenz
  • Risikoentlastung – das Versorgungsrisiko liegt beim Versicherungsunternehmen
  • minimaler Administrationsaufwand- der Versorgungsträger beziehungsweise die Versicherung entlastet maximal bei derDurchführung der bAV

Vorteile des Arbeitnehmers:

  • wertvolle Absicherung des Lebensstandards im Rentenalter
  • Hohe Rentabilität durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse
  • grundsätzlich niedrigere Steuersätze bei Bezug der Leistung im Rentenalter
  • Sicherheit der Kapitalanlage
  • Sicherheit im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den Pensionssicherungsfonds
  • Sicherheit bei Arbeitslosigkeit (grundsätzlich keine Anrechnung auf ALG II und Hartz IV)
  • Hohe Flexibilität
  • Absicherung der Familie
  • Bei Ausscheiden aus dem Betrieb kann der Vertrag mitgenommen werden

In Deutschland stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung:

Die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Keinen der Durchführungswege kann man als den einzig richtigen oder den besten bezeichnen, ausgerichtet an den jeweiligen Bedürfnissen der Firma und der Arbeitnehmer hat jeder gegenüber den anderen seine eigenen Vorzüge und Nachteile.

Wir würden uns freuen, wenn wir gemeinsam mit Ihnen den für Sie passenden Durchführungsweg einzelfallbezogen erarbeiten dürfen.

Sie wünschen eine Beratung?

Gerne steht Ihnen unser BAV-Spezialist, Herr Philipp Weber, für ein persönliches Gespräch zur Verfügung!


Abgelegt unter: betr. Altersvorsorge — Philipp Weber @ 16:58