27. Juli 2008

Ein Euro GmbH vs. Limited Company

Im Herbst soll es soweit sein: MoMiG, das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen soll in Kraft treten. Es soll die Unternehmensgründung vereinfachen und beschleunigen. Dies wird durch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erreicht, eine light Version der GmbH.

„”Haste mal nen Euro”“ kann künftig eine ganz andere Bedeutung haben, denn mit einem Euro Stammkapital ist es in der Zukunft möglich, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen. Das sind genau 24.999 Euro weniger als für die normale GmbH.

Die mini GmbH soll gegen die englische Limited Company antreten, bei der zur Gründung schon 1 Pfund Stammkapital reicht. Viele Experten sehen den Limited Boom in Deutschland mit der Einführung der mini GmbH beendet.

Allerdings ist auch die Unternehmergesellschaft keine Ideallösung. Wie die Limited wird auch die Unternehmergesellschaft skeptisch von Banken und Lieferanten betrachtet werden, weil hier kein Kapital hinter der Firma steht.

Haftungsbeschränkt ist natürlich eine Beschönigung bei nur einem Euro Stammkapital, weshalb die Politik schon Pläne hat wie die Kapitaldeckung zu erhöhen ist.
Ein Viertel Ihres Jahresüberschusses muss die Unternehmergesellschaft in eine Rückstellung einstellen, bis das Stammkapital einer normalen GmbH von 25.000 Euro erreicht ist.

Da die Gründung relativ unbürokratisch von statten geht, ist die Unternehmergesellschaft für den Start keine schlechte Alternative. Wenn eine Mustersatzung verwendet wird dann entstehen nur ca. 120 Euro Gründungskosten. 20 Euro für die Beurkundung und 100 Euro für den Eintrag ins Handelsregister.
Man muss jedoch darauf achten, dass die Mustersatzung nicht für jeden Fall passt. Beispiele wären die Nachfolgeregelung oder wenn ein Partner mit an Bord genommen werden soll, hier kann es dann zu Schwierigkeiten kommen. In diesen Fällen wird dann eine gründliche Rechtsberatung benötigt, damit alles reibungslos ablaufen kann.

Sobald die Unternehmergesellschaft 25.000 Euro Stammkapital erreicht hat, kann sie in eine GmbH umgewandelt werden. Für die Umwandlung entstehen jedoch wieder Kosten, weshalb die Umwandlung keine Pflicht darstellt.

Mit freundlichen Grüßen Ihr four-quarters Team


Abgelegt unter: Gründungsberatung, Unternehmensberatung — gerald @ 06:12

9. Juli 2008

Achtung vor den Geiern

Geschäftemacher haben es vor allem auf Gründer abgesehen. Vorschnelle Unterschriften stellen ein Risiko dar.

Geschäftemacher werden von dem Wort Neueröffnung am Schaufenster oder als Anzeige in Zeitungen angezogen wie Motten vom Licht. Diese wollen Ihnen dann alles Mögliche verkaufen, seien es Visitenkarten, Kleinanzeigen, Werbemittel oder ein Branchenbucheintrag.

Einige von diesen Sachen mögen sinnvoll sein, jedoch meistens nicht in den angebotenen Mengen und Preisen der Vertreter.

Bestes Beispiel hierfür ist die Überflüssigkeit sich von einem Vertreter in ein Branchenbuch eintragen zu lassen. Hierbei entstehen meist Kosten von mehreren 100 Euro, allerdings verschweigt Ihnen der Vertreter, dass Sie automatisch in Verzeichnissen wie GoYellow oder Gelbe Seiten und deren Internetablegern aus Gründen der Vollständigkeit eingetragen werden.
Nur wer auf einen prominenteren Eintrag angewiesen ist, der muss auch bei den jeweiligen Verzeichnissen zahlen.

Eine weitere weit verbreitete Betrugstechnik ist die sogenannte “Internet-Referenzkundenmasche”. Der Ablauf ist immer der Gleiche. Ein angeblich junges Unternehmen bietet die kostenlose Erstellung einer Website an, um dann damit für seine eigene Tätigkeit werben zu können. Was sich zunächst gut und fair anhört, entpuppt sich dann als ein langfristiger Vertrag bei dem Ihnen Kosten von jährlich ca. 1000 Euro entstehen. Daher Finger weg von solchen Angeboten.

Unser Tipp an Sie:

Gehen Sie niemals auf unangemeldete Besuche sofort ein, verlangen Sie immer Info-Materialien und Preise, so dass Sie sich die angebotene Leistung in Ruhe anschauen können.
Außerdem sollten Sie sich immer noch Vergleichsangebote einholen.

Für eine unverbindliche Anforderung von Info-Materialien werden Unterschriften nicht benötigt.

Mit freundlichen Grüßen Ihr four-quarters Team.


Abgelegt unter: Allgemein — gerald @ 06:12

6. Juli 2008

Verbesserter Verbraucherschutz bei Kreditverkäufen

Kreditverkäufe sind weltweit ein wichtiges Refinanzierungsinstrument der Banken. Das bedeutet, dass Banken ihre Forderungen aus Krediten, unter anderem Hypothekendarlehen und Privatkundenkredite, bündeln und diese als “Paket” verkaufen, unter anderem an Finanzinvestoren. Davon profitieren auch die Verbraucher – und zwar in Form günstiger Finanzierungskonditionen. Mit den geplanten Maßnahmen im Rahmen Risikobegrenzungsgesetz verstärkt die Bundesregierung nun den Schutz von Kreditnehmern – insbesondere beim Verkauf von Immobiliendarlehen: Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen der Kreditnehmer einer Auswechslung des Vertragspartners im Vorhinein zustimmt, ist künftig unwirksam. Es besteht eine vorvertragliche Informationspflicht bei Immobiliendarlehen über Abtretbarkeit bzw. Übertragbarkeit des Darlehens auf Dritte. Der Darlehensgeber ist künftig zum Folgeangebot bzw. Hinweis auf Nicht-Verlängerung des Vertrages drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung bzw. des Vertrages verpflichtet. Der Darlehensgeber ist künftig zur Anzeige der Abtretung bzw. des Wechsels des Darlehensgebers gegenüber dem Darlehensnehmer verpflichtet. Der Kündigungsschutz des Darlehensnehmers von Immobiliendarlehen wird erweitert. Das heißt, eine Kündigung ist erst bei Verzug mit mindestens zwei Teilzahlungen und 2,5 Prozent des Darlehensbetrags möglich. Es besteht künftig ein verbesserter Schutz des Darlehensnehmers gegenüber dem neuen Gläubiger bei Abtretungen im Hinblick auf die Geltung einer bestehenden Sicherungsabrede. Das heißt, dass Einreden aufgrund des Sicherungsvertrags jedem Erwerber der Grundschuld entgegengesetzt werden können. Vereinbarungen, nach denen die Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld ohne Kündigung fällig wird, sind künftig verboten. Es wird gesetzlich präzise geregelt, dass eine Sicherheitsleistung für die Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht festzulegen ist, wenn der Darlehensnehmer zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist und die Rechtsverfolgung durch ihn hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Künftig wird ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigter Vollstreckung aus Urkunden über die Erklärung der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung eingeführt. Es können nicht abtretbare Unternehmenskredite auch Kaufleuten als Darlehensnehmern angeboten werden. (SH)


Abgelegt unter: Finanzierung — Frankmann @ 06:11

5. Juli 2008

Neue Rechtsform für Firmen kommt im Herbst

„In Deutschland wird es in wenigen Monaten eine neue Rechtsform für Firmengründer geben: Die Unternehmergesellschaft (UG). Sie firmiert als Subform der GmbH, ihre Gründung soll aber wesentlich billiger, schneller und unkomplizierter sein. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, könnte die Novelle im Herbst in Kraft treten. Die Parlamentarier beraten diesen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen. Im Rechtsausschuss haben die Koalitionsfraktionen und die Grünen dafür gestimmt, die Liberalen dagegen. Diese Novelle ist eine kleine Revolution“, sagte gestern der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Jürgen Gehb. Er verspricht sich davon einen Gründungsschub in Deutschland.

Mit der Reform wird das über 100 Jahre alte GmbH-Recht erneuert und internationalen Entwicklungen angepasst. In den vergangenen Jahren kam die englische Limited unter deutschen Firmen in Mode. Künftig reicht bereits 1 €, um eine UG zu gründen, für eine klassische GmbH sind 25 000 € notwendig. Außerdem sollen sich alle Formalien in einigen Tagen statt Wochen erledigen lassen. Die Kosten für die Gründung belaufen sich auf höchstens 150 €, rund 1000 € sind für die notarielle Beurkundung und den Handelsregistereintrag einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich. Die Gründer einer UG können zu einer GmbH heranreifen. So müssen sie ein Viertel ihres Jahresüberschusses als Rücklage einbehalten, bis 25 000 € erreicht sind.“

Quelle: Monika Dunkel, Berlin, Financial Times 25. Juni 2008.

Four-quarters findet diese Entwicklung generell positiv, befürchtet dabei aber keine Verbesserungen in der Verwaltungsgeschwindigkeit, die den eigentlichen Vorteil für seriöse Ltd.-Gründer darstellt.

Wir dürfen gespannt sein! (FR)


Abgelegt unter: Gründungsberatung, Unternehmensberatung — gerald @ 06:10