Als Gründer sollten Sie das Thema Versicherungen weit nach oben auf Ihre Agenda setzen, da Ihre Existenz durch Schäden schnell bedroht werden kann. Welche Versicherungen für Gründer essenziell sind und auf welche Sie erst einmal verzichten können klärt der folgende Artikel.
Wenn Sie sich als Gründer schon mit Versicherungen für Ihr Unternehmen auseinandergesetzt haben, dann wissen Sie wie schwer es ist den Überblick zu behalten bei dem großen Angebot. Erschwerend kommt hinzu, dass je nach Branche, Firmengröße und Mitarbeiterzahl unterschiedliche Bedürfnisse für ein Unternehmen bestehen.
Als Faustregel sollten Sie sich merken:
Eine Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn sie die Existenz eines Unternehmens sichert!
Daher müssen Sie zuerst die Risiken versichern, die Ihr Unternehmen oder Sie selbst in den finanziellen Ruin treiben könnten.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick welche Versicherungen ein Unternehmen auf jeden Fall braucht.
I. Persönliche Versicherungen
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes Gut, fällt sie aus dann laufen Ihre Geschäfte in aller Regel auch nicht weiter. Daher sollten vor allem Existenzgründer, die allein oder in einem kleinen Team arbeiten, Ihre Arbeitskraft absichern.
Die wichtigsten persönlichen Versicherungen sind:
Krankenversicherung:
Auch für Unternehmer ist eine Krankenversicherung seit dem 01.04.2007 Pflicht. Daher muss man sich nun entscheiden, ob man sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern möchte. Es gilt jedoch zu beachten das nur Existenzgründer die vor ihrer Selbständigkeit in der GKV versichert waren eine Wahlmöglichkeit haben, wer vorher schon privat versichert war, für den gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht und muss sich auch als selbständiger privat versichern.
Bis zum ersten 01.01.2009 ist man als selbständiger nicht verpflichtet sich kranken zu versichern was aber auf keinen Fall empfehlenswert ist, da Arzt- und Krankenhauskosten leicht auf mehrere tausend Euro steigen können bei einem Unfall.
Die Frage ist gesetzlich oder privat versichern?
Hierauf gibt es keine einfache Antwort und es hängt immer von den Umständen des einzelnen ab, weswegen keine Faustregel genannt werden kann. Bevor man sich für eine der beiden Varianten entscheidet, sollte man sich ausgiebig beraten lassen damit man keine Fehlentscheidungen trifft.
Ein Blogeintrag den Sie auf jeden Fall zu diesem Thema noch lesen sollten ist folgender
Ab 01.01.2009 – Der neue Gesundheitsfond und was Sie beachten sollten!
Bedeutende Vorteile der GKV sind die kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen und die Möglichkeit sich auf einen niedrigeren Beitragssatz einstufen zu lassen, wenn der Existenzgründer einen Gründungszuschuss erhält oder nachweislich weniger als 1837,50 Euro im Monat verdient.
Allerdings können die Leistungen in der GKV jederzeit reduziert werden, wie die Gesundheitsreformen in den letzten Jahren gezeigt haben und es dadurch immer mehr zu Selbstbeteiligungen kommt wie z.B. die Praxisgebühr oder Zuzahlungen bei Medikamenten.
Bei den PKV kann man sich hingegen seinen Tarif individuell zusammenstellen und somit an seine Bedürfnisse anpassen. Gerade für junge Menschen mit einer sehr guten Gesundheit kann es sich daher lohnen sich in der PKV zu versichern, da dieses dann wesentlich günstiger ist als sich in der GKV zu versichern. Was nicht verschwiegen werden darf sind die steigenden Beitragssätze im Alter bei der PKV, was man auf jeden Fall bedenken sollte, bevor man sich privat versichert.
Wie oben geschrieben sollten Sie sich intensiv beraten lassen vor einem Wechsel, damit es zu keinen Fehlgriffen kommt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sich auf keinen Fall selbständig machen, da ein plötzlicher Unfall oder eine plötzliche Krankheit unerwartet zur Berufsunfähigkeit führen kann. Wenn Sie als Selbständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, dann werden sie auch keine Unterstützung vom Staat erhalten. Eine gute BU-Versicherung zahlt ab 50% Berufsunfähigkeit und sollte auf jeden Fall keine Verweisungsklausel enthalten. Ansonsten kann der Versicherer den Versicherten auf einen anderen Beruf verweisen und auf einmal findet sich der Diplom-Ingenieur bei einem Hausmeister Job wieder und hat kein Anrecht auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Lassen sie sich auch hier ausgiebig beraten, damit sie nicht in eine wie oben geschilderte Situation kommen.
Unfallversicherung / Dread-Disease-Versicherung
Wer eine BU-Versicherung abgeschlossen hat kann in der Regel auf eine Unfallversicherung verzichten. Diese zahlen nämlich nur dann wenn Sie durch einen Unfall Berufsunfähig werden. Statistisch gesehen sind jedoch Krankheiten die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit (psychisch bedingte Erkrankungen, Skelett-, Muskel- oder Bindegewebskrankheiten und Krebs). Die Unfallversicherung stellt vor allem eine Alternative für Personen da, die von einem Berufsunfähigkeitsversicherer abgelehnt wurden aufgrund von Vorerkrankungen oder einem zu risikoreichen Beruf. Die Dread-Disease-Versicherung ist eine weitere Alternative, da hier fest definierte Krankheiten versichert werden. Bei Eintritt des Versicherungsfalls findet im Gegensatz zur BU-Versicherung eine einmalige Kapitalauszahlung statt anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung.
Lebens-/ Rentenversicherung
In der Regel zahlen Selbständige nicht in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein und müssen daher selber für das Alter vorsorgen. Die Lebensversicherung ist ein Instrument um für das Alter vorzusorgen, jedoch sollten Sie darauf achten sich von einem unabhängigen Berater beraten zu lassen. Ein Nachteil von Lebensversicherung sind die meist niedrigeren Renditen gegenüber Aktien oder Aktienfonds, jedoch besteht auch kein Verlustrisiko sofern die Lebensversicherung nicht vorzeitig gekündigt wird. Wer eine Familie zu unterstützen hat für den bietet die Lebensversicherung den Vorteil, dass die Angehörigen im Todesfall des Versicherungsnehmers finanziell erst einmal versorgt sind, was bei einem Fond Sparplan nicht der Fall sein muss gerade wenn sich der Sparplan noch am Anfang befindet.
Eine weitere Alternative für Gründer die im Falle des Todes Hinterbliebene versorgen möchten, ist die so genannte Risikolebensversicherung. Diese kostet nur einen Bruchteil einer Lebensversicherung und zahlt den Hinterbliebenen eine regelmäßige Rente im Todesfall des Versicherten.
Die Riester-Rente steht generell nur Angestellten offen oder Selbständigen, die sich in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert haben. Attraktiv an der Riester-Rente sind die hohen staatlichen Förderungen. Im Jahr 2008 beträgt die maximale Förderung zur eigenen Sparleistung 154 Euro plus 185 Euro pro Kind. Um in den Genuss der Höchstförderung zu kommen müssen Sie mindestens 4% des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro) in die Riester Rente einzahlen.
Für Sie als Selbstständigen kommt wahrscheinlich eher die Rürup-Rente in Frage, bei der Sie im Jahr 2008 bis zu 13200 Euro steuerlich geltend machen können. Die große Flexibilität bei der Beitragszahlung ist ein nicht zu verachtender Vorteil. Anstatt monatliche Beiträge zu zahlen, können Sie auch am Ende des Jahres einen Einmalbetrag leisten. Es fällt damit der Druck weg jeden Monat den Betrag zur Seite zu legen, gerade wenn es einmal nicht so gut läuft.
Allerdings sind die Strengen Regeln bei der Rürup-Rente als Nachteil zu nennen. Ein Verkauf oder eine Beleihung des Vertrages ist ausgeschlossen und die erste Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Geburtstag geleistet werden. Eine Möglichkeit der Kapitalauszahlung ist nicht erlaubt, die Rürup-Rente wird als lebenslange Rente geleistet. Haben Sie mit den Versicherungsunternehmen keine Zusatzvereinbarung getroffen, dann sind die Beiträge des Versicherten verloren wenn er stirbt.
II. Betriebliche Versicherung
Auch Ihr Unternehmen müssen Sie gegen Risiken versichern, da es zahlreiche Schadenszenarien gibt, die Sie als Selbstständigen an den Rand der Existenz bringen können. Daher ist eine Haftpflichtversicherung nicht nur privat sonder auch im Beruf ein Muss.
Je nach Geschäft müssen andere Risiken versichert werden. Ein Büroservice benötigt andere Versicherungen als ein Industriebetrieb.
Die gängigsten Versicherungen sind:
Betriebhaftpflichtversicherung
Wer freien Berufen wie Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekt zuzuordnen ist, sollte auf jeden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese tritt ein wenn z.B. ein Rechtsanwalt eine Frist versäumt und sein Klient dadurch einen Nachteil erleidet.
Die Berufshaftpflicht haftet nur für Fehler des Versicherten, hingegen haftet die Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden die durch Angestellte, Produkte oder Gebäude des Betriebes verursacht wurden.
Sie ist geeignet für Unternehmer die Personal beschäftigen und in einem Firmengebäude arbeiten.
Es sind folgende Risiken versichert:
Betriebsrisiken
Schäden die die durch betriebliche Abläufe entstehen sind versichert, z.B. ein Handwerker beschädigt bei der Auswechslung der Waschmaschine die Kücheneinrichtung, sodass diese ersetzt werden muss.
Produktrisiken
Schäden die durch Konstruktions- oder Entwicklungsrisiken entstehen sind versichert, z.B. Ein Bauteil eines Toasters, das in dem versicherten Unternehmen gefertigt wurde, löst wegen Überhitzung einen Brand aus.
Anlagerisiken
Versichert sind Schäden dir durch Geschäftsimmobilien entstehen, z.B. Ein Ziegel löst sich vom Dach einen Geschäftsgebäudes und beschädigt ein parkendes Auto.
III. Sachversicherungen
Feuer-, Einbruch- oder Elementarschäden (Wasser, Hagel Sturm) werden zum Beispiel durch Sachversicherungen abgedeckt.
Weitere Sachversicherungen sind:
Maschinenversicherung
Sie kommt für Schäden an Maschinen, Apparaten und anderen technischen Anlagen auf und ist eine Art Reparaturversicherung, bezieht sich jedoch nur auf Schäden die im eigenen Betrieb oder Büro auftreten. Bei Schäden gegenüber Dritten kommt Sie nicht auf, hierfür wird eine Haftpflichtversicherung benötigt.
Elektronikversicherung
Schäden an EDV-, Telefon und anderen wichtigen Anlagen im Büro können durch Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit, Materialfehler oder Fahrlässigkeit entstehen. Die beschädigte Hardware wird durch eine Elektroversicherung ersetzt.
Rechtschutzversicherung
Wenn möglich sollten Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung abschließen, da Prozesse in Wirtschafts- und Handelsstreitigkeiten oft sehr teuer werden. Die private Rechtsschutzversicherung schließt in den meisten Fällen berufliche Angelegenheiten aus.
Betriebunterbrechungsversicherung
Wenn die Produktion durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder sonstige Katastrophen lahm gelegt wird, dann werden die Kosten durch die Unterbrechung von der Betriebunterbrechungsversicherung übernommen.
Dieser Artikel sollte Ihnen einen allgemeinen Überblick bieten, er kann jedoch auf keinen Fall eine gründliche Beratung ersetzen (NG).
Wir würden uns freuen Sie persönlich beraten zu dürfen damit Sie optimal versichert in Ihre Selbständigkeit starten können.
Ihr Four Quarters Team