21. April 2008
Ab 01.01.2009 – Der neue Gesundheitsfond und was Sie beachten sollten!
Ab dem 1. Januar 2009 soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kräftig umgekrempelt werden, weil dann die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit per Gesetz festgeschrieben werden und in einen bundesweiten Geldtopf fließen, der den Namen Gesundheitsfond tragen soll.
Der bundesweit einheitliche Beitragssatz wird dann nicht wie bisher von den Kassen festgelegt, sondern vom Bund. Die Kassen ziehen jedoch wie bisher die Beiträge ein und führen diese dann an den Gesundheitsfond ab. Die Krankenkassen erhalten dann aus dem Gesundheitsfond für ihre Versicherten eine Grundpauschale sowie alters- und risikobezogene Zuschläge. Theoretisch zahlen nun alle gesetzlich Versicherten durch die Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 den gleichen Beitragssatz, egal bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.
Kommt der Gesundheitsfond am 1. Januar 2009 dann stehen den gesetzlich Versicherten jedoch drastische Beitragserhöhungen bevor. Momentan variieren die Beitragssätze der 236 gesetzlichen Krankenkassen erheblich (von 12,2% bis 16,7%), mit der Einführung des Gesundheitsfonds soll der Beitragssatz nach Expertenrechnung bei 15,5% liegen. Bei einem momentanen durchschnittlichen Beitragssatz von 14,8% (einschließlich des von dem Arbeitnehmer zu tragenden Zusatzbeitrages von 0,9 Prozentpunkten) entspricht dies einem Anstieg von 0,7%. Dadurch kommen Beitragserhöhungen von bis zu 700 Euro pro Jahr auf einzelne GKV-Versicherte zu. Für die 530 000 Mitglieder der IKK Sachsen würde der Beitragssatz von 12,7 % auf 15,5 % steigen, wenn der Gesundheitsfond kommt.
Jedoch kommt es für die gesetzlich Versicherten nicht nur durch die einheitlichen Beitragssätze zu drastischen Beitragserhöhungen, sondern auch durch eine „Zusatzprämie“, die die gesetzlichen Krankenkassen von ihren Mitgliedern erheben können. Der Grund für die Zusatzprämie resultiert aus dem Aufbau des Gesundheitsfonds. Jede gesetzliche Krankenkasse erhält aus dem Gesundheitsfond pro Versicherten (abhängig von Alter, Geschlecht und Krankheit des Versicherten) eine pauschale Zuweisung von 150 bis 170 Euro, kommt die Kasse allerdings nicht mit diesem Geld aus, so darf sie die oben angesprochene Zusatzprämie erheben.
Um eine Überforderung der gesetzlich Versicherten zu vermeiden darf die erhobene Zusatzprämie maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Es können jedoch bis zu 8 Euro erhoben werden, ohne dass das Einkommen überprüft wird. Im Einzelfall kann es daher dazu kommen, dass die erhobene Zusatzprämie mehr als 1% des beitragspflichtigen Einkommens beträgt.
Durch die drastischen Erhöhungen der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen kommen die privaten Krankenversicherungen mehr in den Blickpunkt, da sich ein Wechsel für bestimmte Personen dann besonders lohnt. Natürlich gibt es auch die privaten Krankenversicherungen nicht geschenkt, jedoch bietet die PKV bei freier Arzt- und Krankenhauswahl und je nach Tarifwahl deutlich bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen.
Gerade für junge Menschen mit einer Top Gesundheit und ohne Kinder, die zu den Besserverdienenden gehören, kann der Wechsel lohnen, da dann die PKVs deutlich günstiger sind. Momentan konkurrieren am Markt ca. 50 private Krankenversicherer, wobei der Großteil der Angebote nach dem Baukastenprinzip aufgebaut ist, welches dazu führt, dass es innerhalb der Bausteine je nach Versicherer und Tarif zu großen Variationen kommt. Daher wird es für den Laien ohne Beratung sehr schnell sehr unübersichtlich.
Es kann festgehalten werden, dass die privaten Krankenversicherungen deutlich an Attraktivität gewinnen werden, wenn der Gesundheitsfond am 1. Januar 2009 käme. Vor einem Wechsel sollte man sich jedoch ausgiebig beraten lassen, da es sonst durch die vielen Variationsmöglichkeiten schnell zu Fehlgriffen kommen kann. (NG)
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