28. Februar 2008
Altersvorsorge-Verträge dürfen zum Hauskauf beitragen
Berlin Das Sparguthaben aus einem Riester-Vertrag darf künftig in voller Höhe für den Kauf von Wohneigentum eingesetzt werden. Darauf haben sich Finanzpolitiker aus Union und SPD geeinigt, wie aus Fraktionskreisen verlautete. Ihre Beschlüsse zum sogenannten Wohn-Riester wollen die Fraktionen nach ihrer Klausurtagung in Bonn an diesem Mittwoch veröffentlichen. Mit dem Eigenheim-Rentengesetz soll das Wohneigentum in die Riesterförderung einbezogen werden. Geplant ist jetzt, dass Sparer schon während der Einzahlphase ihr Erspartes plus staatliche Zulagen in voller Höhe entnehmen und zum Immobilienkauf nutzen dürfen. Problematisch war bei dem Vorhaben vor allem die Besteuerung. Bei normalen Riesterverträgen sind die Einzahlungen in der Ansparphase komplett von der Steuer befreit, während die Auszahlungen im Rentenalter komplett versteuert werden müssen. Da es beim Wohn-Riester jedoch keine Rentenauszahlungen gibt, können sie auch nicht besteuert werden.
Die Fraktionen haben sich daher darauf geeinigt, ein fiktives Förderkonto zu bilden, auf dem alle steuerlich geförderten Einzahlbeträge erfasst werden. Zu Beginn der Auszahlphase kann der Sparer dann entscheiden, ob er seine Steuerschuld auf einen Rabatt von 30 Prozent oder ob er sie jährlich über die Laufzeit hinweg abzahlen will. Wer seine Wohnung verkaufe, müsse allerdings die steuerliche Förderung zurückzahlen, hieß es aus Fraktionskreisen es sei denn, das Geld werde sofort zum Erwerb einer anderen Wohnung verwendet. Die Regeln sollen rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. (Süddeutsche Zeitung, vom 28.02.2008) (FR)
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11. Februar 2008
Die US-Notenbank (Fed) hat diese Woche wie erwartet die Leitzinsen auf nunmehr 3,0 % gesenkt. Somit sind die Zinsen niedriger als noch vor 2 Wochen.
Trotz dieser Erwartungen bleibt der Spielraum für tiefere Langfristzinsen vorerst gering.
Geldmengenwachstum, höhere Lohnabschlüsse, Preissteigerungen sowie die Erwartungen einer stark steigenden Budgetpolitik werden die Risikoprämien für lange Laufzeiten erhöhen und zu einer steileren Zinskurve führen.
Immobilienverkäufer und Bauherren sollten daher die aktuellen Zwischentiefs bei den Zinsen nutzen und für Kalkulationssicherheit sorgen. Bei einer Sicherung des Zinssatzes von 15 Jahren sind deren Konditionen günstig wie noch nie. Sollten die Zinsen in 10 Jahren noch günstiger sein hat der Kunde gesetzlich die Möglichkeit, nach einem so genannten Sonderkündigungsrecht den bestehenden Vertrag zu wechseln. Viele Banken bieten den Einbezug von Kfw-Mitteln für Eigennutzer an. Durch die momentan günstigen Zinssätze sind auch die Aufschläge beim Forward-Darlehen (Sicherung der Zinsen im Voraus) einer Anschlussfinanzierung niedrig. Weil die aktuellen Immobilenpreise sehr gering sind, haben auch junge Leute die Chance auf den Erwerb einer Immobilie, da einige Banken eine 100 %-ige Finanzierung anbieten. (FF)
3. Februar 2008
Hungerlöhne und niedriges Rentenniveau: eine brisante Mischung, meint DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in der NN vom 02.02.2008.
Nach BUNTENBACH gibt es inzwischen 2 Millionen Menschen, die mit einem einzigen Job nicht mehr auskommen. 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten zu Löhnen, die unter der Hälfte des Durchschnittslohns liegen. Und es gibt über 2 Millionen Solo-Selbständige”, die nicht selten unter prekären Bedingungen arbeiten. In Anbetracht dieser gefährlichen Situation erscheint Norbert Blüms berühmter Ausspruch “Die Rente ist sicher” als Karikatur. Four-quarters vertritt die alte Volksweisheit: Hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner. und bietet Privatpersonen und Unternehmen, die etwas an ihrer eigenen Situation und der ihrer Arbeitnehmer verändern wollen, kompetent Hilfestellung auf dem Gebiet der Ruhestandsvorsorge an. Natürlich kostenlos, denn wir wollen Ihr Geld ja vermehren. (Radiozitat, FZ)