26. Mai 2009

Versicherung muss trotz erhöhter Kilometerzahl leisten

Autofahrern darf von ihrer Vollkaskoversicherung bei einer höher als vereinbarten Kilometerleistung nicht die doppelte Selbstbeteiligung abverlangt werden. Das Landgericht Dortmund (Az.: 2 S 16/08) entschied, dass eine entsprechende Klausel im Vertrag nichtig ist. Nach Ansicht des Gerichts darf die Versicherung bei höherer Kilometerleistung in ihren allgemeinen Bedingungen eine höhere Prämie verlangen, nicht aber eine Leistungskürzung festschreiben.


Abgelegt unter: Versicherungsoptimierung — Philipp Weber @ 10:44

24. Oktober 2008

Basistarif der privaten Krankenversicherung im Jahr 2009

Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Basistarif anbieten. Es besteht Kontrahierungszwang, das bedeutet: Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben werden. Die Behandlung der Versicherten im Basistarif wird durch die Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt.

Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein und darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (derzeit rund 500 Euro) nicht überschreiten. Kann jemand den Beitrag nicht bezahlen, weil er finanziell hilfebedürftig ist, wird die Prämie halbiert. Ist auch das für den Einzelnen zuviel, kann er Zuschüsse vom Grundsicherungsträger bekommen.

Hat ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit seinem Einkommen drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze gelegen (2008 liegt die Versicherungspflichtgrenze beispielsweise bei 48.150 Euro), ist er nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig versichert. Ab diesem Zeitpunkt kann er innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den Basistarif wechseln.
Wer bereits privat krankenversichert ist, kann vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre alt ist oder älter oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens wechseln. Gleiches gilt auch für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können.

Wer ab dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens.

Trotz allem sollte sehr genau bedacht werden, ob man in den Basistarif wechselt, denn der Basistarif ist nur die Magervariante. Wenn man in der angenehmen Situation ist sich privat krankenversichern zu können, sollte man diese nutzen. Und zwar richtig. (SP)


Abgelegt unter: Krankenversicherung, Versicherungsoptimierung — Redaktion: Gründungsberatung @ 17:09

13. Oktober 2008

Selbstständige ohne Versicherungsschutz

(Schwabacher Tagblatt, Donnerstag, 23. September 2008)

Krankengeld bei freiwillig Versicherten ab 2009 nicht mehr abgedeckt – Schnell handeln

Von Berrit Gräber (AP)

Selbstständige und Freiberufler aufgepasst: Durch eine Reform des Sozialgesetzbuches verlieren sie ab dem kommenden Jahr ihren Anspruch auf Krankengeld.

Die unscheinbare Änderung kam kleingedruckt auf Seite 483 des Bundesgesetzblattes daher – aber sie hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. Mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. „Die Lücke, die sich bald auftut, ist den Leuten noch gar nicht bewusst“, sagt Sabine Strüder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Experten raten den betroffenen Kassenpatienten dringend dazu, sich in den nächsten Monaten um ein neues Auffangnetz für den Krankheitsfall zu kümmern. Denn die kleine Änderung in Paragraf 43 des Sozialgesetzbuchs V kann Selbstständige und Freiberufler bei längerer Arbeitsunfähigkeit künftig in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. „Das kann zu Einkommenseinbußen führen, die durch Erspartes nicht mehr ausgeglichen werden können“, gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) zu bedenken.

Wer als Selbstständiger freiwillig über die Krankenkasse versichert ist, konnte bisher bei einer Reihe von gesetzlichen Anbietern ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz gleich mit einbauen. Er bezahlt dann den allgemeinen Beitragssatz, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt. Möglich ist ach, dich schon viel früher einen Anspruch auf Leistung bei Verdienstausfall zu sicher. Je früher Geld fließen soll, desto teurer fällt der Beitrag aus.

Es wird teuer

Diese Regelung läuft 2009 aus. Wer sich bereits einen Anspruch auf Krankengeld gesichert hat, verliert ihn also. Die Versicherungslücke sollte nicht auf den letzten Drücker geschlossen werden, rät Verbraucherschützerin Strüder. Das Bittere an der Sache: Eine neue Lösung dürfte mit Zusatzkosten verbunden sein.

Grundsätzlich stellt sich auf dem Weg zu einem neuen Auffangnetz laut Ulrike Dzengel von der Unabhängigen Patientenberatung in Leipzig die Frage: gesetzliche private Lösung? Was alle gesetzlichen Krankenkassen künftig anbieten müssen, ist der Krankengeld-Wahltarif. Der Haken: Noch gibt es kein Modell, Vergleiche sind noch nicht möglich.

Fest steht bislang nur, dass sich der Versicherte mit der Wahl eines solchen Tarifs drei Jahre lang an seine Kasse binden wird. Bei Beitragserhöhungen fällt damit sein Sonderkündigungsrecht weg, was finanziell ungünstig sein kann. Für Selbstständige lohnt sich bislang der Wechsel ui einer günstigeren Kasse besonders, weil sie den vollen Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen müssen. Ob dich das auch künftig so auswirke, sei angesichts des neuen Einheitsbeitrags für alle Kassen allerdings fraglich, so Dzengel.

BdV-Sprecherin Boss empfiehlt deshalb, zunächst die zweite Möglichkeit anzugehen: die private Absicherung mit einer Krankentagegeld-Police. Der Versicherer zahlt im Krankheitsfall häufig unbefristet einen vereinbarten Tagessatz. Entscheidend für die Höhe der Prämie sind in jedem Fall Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Kunden. Ratsam ist, sich in den nächsten Wochen von mehreren Gesellschaften Angebote einzuholen, Leistungen und Preise zu Vergleichen.

Ablehnung möglich

Und die günstigste Privatpolice dann mit den Wahltarifen der Krankenkassen zu vergleichen, sobald diese auf dem Markt sind. Wichtig zu wissen: Die private Krankenversicherung kann Interessenten auch ablehnen. Und die Prüfung kostet Zeit.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann eine private Lösung durchaus Sinn machen. Eine ganze Reihe Selbstständiger nutzt eine Krankentagegeldversicherung schon jetzt, um das Krankengeld der Kasse bis zur Netto-Einkommenshöhe aufzustocken. Nicht nur für Gutverdiener, sondern auch für Selbstständige mit schmaleren Einkommen sei die Absicherung überlegenswert, meint Boss. Jedenfalls, solange die Police bezahlbar bleibt und die Leistung stimmt. Tagegeldzahlungen ab dem ersten Krankheitstag sind allerdings nicht erste Wahl, weil sehr teuer erkauft.

www.upd-online.de

www.bundderversicherten.de


Abgelegt unter: Krankenversicherung, Versicherungsoptimierung — Redaktion: Gründungsberatung @ 17:08

19. Juni 2008

Four-quarters + START-Messe – > Wir freuen uns auf Sie!

Die START-Messe bietet folgenden Themenbereiche an:

* Gründung
* Franchising
* Karriere und
* berufliche Selbstständigkeit

Bei der START-Messe in Nürnberg erwartet Existenzgründer und junge Unternehmer aus ganz Deutschland eine Fülle von entscheidenden Informationen und wichtigen Anregungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Alle für Gründer relevanten Institutionen und Anlaufstellen werden hier durch direkte Kontakte und kurze Wege vernetzt, damit die Selbstständigkeit auch wirklich erfolgreich und von Dauer sein kann. Zusammen mit den entscheidenden Informationen sind gute Kontakte und Empfehlungen das A und O für eine erfolgreiche Selbstständigkeit, all das bietet die START-Messe!

Die Firma four-quarters als Fachmann für das Thema Existengründungsberatung wird ebenfalls als Aussteller vertreten auf der Messe vertreten, um Ihnen vor Ort einen Vorgeschmack auf unser Beratungskonzept zu geben. Unser Stand befindet sich in Halle 10 nach dem Eingang auf der rechten Seite mit der Nummer E 12. Weitere Informationen zur START-Messe finden Sie in dieser Broschüre. Darüber hinaus finden Sie hier den Besucher Flyer mit Gutschein für einen ermäßigten Eintritt. (TR)

Die Messe findet vom 4. – 5. Juli 2008 statt.

Öffnungszeiten

o Freitag 9:00 – 18:00 Uhr
o Samstag 9:00 – 17:00 Uhr
o Hier finden Sie einen Plan für die Anreise.

Bei Fragen zu unserem Beratungsprogramm können Sie gerne auch schon im Vorlfeld mit uns Kontakt aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen Ihr four-quarters Team.


3. Februar 2008

Millionen werden in Deutschland von der Altersarmut betroffen sein!?

Hungerlöhne und niedriges Rentenniveau: eine brisante Mischung, meint DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in der NN vom 02.02.2008.

Nach BUNTENBACH gibt es inzwischen 2 Millionen Menschen, die mit einem einzigen Job nicht mehr auskommen. 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten zu Löhnen, die unter der Hälfte des Durchschnittslohns liegen. Und es gibt über 2 Millionen Solo-Selbständige”, die nicht selten unter prekären Bedingungen arbeiten. In Anbetracht dieser gefährlichen Situation erscheint Norbert Blüms berühmter Ausspruch “Die Rente ist sicher” als Karikatur. Four-quarters vertritt die alte Volksweisheit: Hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner. und bietet Privatpersonen und Unternehmen, die etwas an ihrer eigenen Situation und der ihrer Arbeitnehmer verändern wollen, kompetent Hilfestellung auf dem Gebiet der Ruhestandsvorsorge an. Natürlich kostenlos, denn wir wollen Ihr Geld ja vermehren. (Radiozitat, FZ)


Abgelegt unter: Versicherungsoptimierung — gerald @ 23:20