5. Juli 2008

Neue Rechtsform für Firmen kommt im Herbst

„In Deutschland wird es in wenigen Monaten eine neue Rechtsform für Firmengründer geben: Die Unternehmergesellschaft (UG). Sie firmiert als Subform der GmbH, ihre Gründung soll aber wesentlich billiger, schneller und unkomplizierter sein. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, könnte die Novelle im Herbst in Kraft treten. Die Parlamentarier beraten diesen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen. Im Rechtsausschuss haben die Koalitionsfraktionen und die Grünen dafür gestimmt, die Liberalen dagegen. Diese Novelle ist eine kleine Revolution“, sagte gestern der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Jürgen Gehb. Er verspricht sich davon einen Gründungsschub in Deutschland.

Mit der Reform wird das über 100 Jahre alte GmbH-Recht erneuert und internationalen Entwicklungen angepasst. In den vergangenen Jahren kam die englische Limited unter deutschen Firmen in Mode. Künftig reicht bereits 1 €, um eine UG zu gründen, für eine klassische GmbH sind 25 000 € notwendig. Außerdem sollen sich alle Formalien in einigen Tagen statt Wochen erledigen lassen. Die Kosten für die Gründung belaufen sich auf höchstens 150 €, rund 1000 € sind für die notarielle Beurkundung und den Handelsregistereintrag einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich. Die Gründer einer UG können zu einer GmbH heranreifen. So müssen sie ein Viertel ihres Jahresüberschusses als Rücklage einbehalten, bis 25 000 € erreicht sind.“

Quelle: Monika Dunkel, Berlin, Financial Times 25. Juni 2008.

Four-quarters findet diese Entwicklung generell positiv, befürchtet dabei aber keine Verbesserungen in der Verwaltungsgeschwindigkeit, die den eigentlichen Vorteil für seriöse Ltd.-Gründer darstellt.

Wir dürfen gespannt sein! (FR)


Abgelegt unter: Gründungsberatung, Unternehmensberatung — gerald @ 06:10

19. Juni 2008

Four-quarters + START-Messe – > Wir freuen uns auf Sie!

Die START-Messe bietet folgenden Themenbereiche an:

* Gründung
* Franchising
* Karriere und
* berufliche Selbstständigkeit

Bei der START-Messe in Nürnberg erwartet Existenzgründer und junge Unternehmer aus ganz Deutschland eine Fülle von entscheidenden Informationen und wichtigen Anregungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Alle für Gründer relevanten Institutionen und Anlaufstellen werden hier durch direkte Kontakte und kurze Wege vernetzt, damit die Selbstständigkeit auch wirklich erfolgreich und von Dauer sein kann. Zusammen mit den entscheidenden Informationen sind gute Kontakte und Empfehlungen das A und O für eine erfolgreiche Selbstständigkeit, all das bietet die START-Messe!

Die Firma four-quarters als Fachmann für das Thema Existengründungsberatung wird ebenfalls als Aussteller vertreten auf der Messe vertreten, um Ihnen vor Ort einen Vorgeschmack auf unser Beratungskonzept zu geben. Unser Stand befindet sich in Halle 10 nach dem Eingang auf der rechten Seite mit der Nummer E 12. Weitere Informationen zur START-Messe finden Sie in dieser Broschüre. Darüber hinaus finden Sie hier den Besucher Flyer mit Gutschein für einen ermäßigten Eintritt. (TR)

Die Messe findet vom 4. – 5. Juli 2008 statt.

Öffnungszeiten

o Freitag 9:00 – 18:00 Uhr
o Samstag 9:00 – 17:00 Uhr
o Hier finden Sie einen Plan für die Anreise.

Bei Fragen zu unserem Beratungsprogramm können Sie gerne auch schon im Vorlfeld mit uns Kontakt aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen Ihr four-quarters Team.


16. Juni 2008

Bessere Chancen durch richtige Beratung

Fit für die Unternehmensgründung durch Abwendung des Informationsdefizits.

Es kann sich immer wieder beobachten lassen, dass sich durch eine richtige Beratung die Chancen für den Unternehmensgründer extrem verbessern, erfolgreich am Markt zu agieren.

Ein kompetenter Berater kann Ihnen die eigenen Stärken und Schwächen offen legen, die selber schwer zu erkennen sind, prüft Ihr Unternehmen auf die Wirtschaftlichkeit und analysiert die Wettbewerbssituation, wodurch Sie schneller in die Erfolgsspur kommen. Einzelkämpfer bleiben meist auf der Strecke.

Leider überschätzen sich viele Existenzgründer und meinen sie seien „Alleskönner“, jedoch fehlt es häufig am betriebswirtschaftlichen Fachwissen, weswegen jede zweite Gründung schon in den ersten fünf Jahren scheitert.

Schon in der Planungsphase gilt es, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Gründung ist nicht gleich Gründung, da die individuellen Ausgangspositionen für jeden Existenzgründer verschieden sind. Alter, Finanzausstattung, Qualifikation, familiäres Umfeld – all diese Punkte sollte eine gute Beratung berücksichtigen.

Bei der Auswahl eines Beraters achten Sie auf Kriterien wie Erfahrung, Brachenkenntnisse, Referenzen und die Fähigkeit komplizierte rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich zu erläutern.

Natürlich sollte Ihnen Ihr Berater auch nach der Planungsphase noch zur Verfügung stehen.

Wenn Sie diese Punkte beachten, starten Sie optimal vorbereitet in Ihre Selbstständigkeit.

Eine Auswahl an guten Beratern können Sie zum Beispiel unter folgendem Link finden: www.kfw-beraterboerse.de

Gerne hilft Ihnen auch bei diesen Themen die Firma four-quarters weiter!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr four-quarters Wirtschaftsnetzwerk


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30. Mai 2008

Gewerbesteuerfreiheit von Selbständigen und Landwirten

Gewerbesteuerfreiheit von Selbständigen, Landwirten und Abfärberegelung verfassungsgemäß
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte aufgrund einer Vorlage des niedersächsischen Finanzgerichts über zwei Fragen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer zu entscheiden und kam zu folgendem Ergebnis:

Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, der sonstigen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
Es verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (“Abfärberegelung”) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt (SH).

Sollten Sie hierzu Beratung benötigen würden wir Ihnen gerne Hilfestellung anbieten.

Ihr four-quarters Rechtsbereich.


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5. März 2008

Die neue GmbH (wenn sie denn kommt)

Billiger und schneller gründen – das soll das neue GmbH-Gesetz ermöglichen, das voraussichtlich im zweiten Quartal 2008 in Kraft treten wird. Welche konkreten Chancen und Risiken die Reform für Gründer bieten wird, erläutert Rechtsanwältin Kerstin Roek für Starting Up.(Starting Up-Magazin für Gründer und junge Unternehmen).

“Im Sommer 2008 soll sie Wirklichkeit werden die Reform, die den Vormarsch von Limited Companies stoppen und der GmbH zu neuem Glanz verhelfen soll. Nicht nur soll diese Gesellschaftsform damit für deutsche Gründer wieder attraktiv werden, sie darf auch den internationalen Markt erobern, denn der EuGH hat ja am 30. September 2003 entschieden, dass die Gründung von Gesellschaftsformen anderer EU-Staaten europaweit möglich sein muss. Das soll nun auch für GmbHs gelten, doch dazu muss diese Rechtsform erstmal schlanker und attraktiver werden und das will das neue Gesetz u.a. bewirken.

Doch zunächst sei vorausgeschickt: Noch ist nichts verabschiedet, noch kann es theoretisch zu inhaltlichen Änderungen kommen. Bei dem folgenden Beitrag handelt es sich daher um einen vorläufigen Überblick, der den jetzigen Stand des zu erwartenden Gesetzes wiedergibt.

Schnell wie eine Limited, seriös wie eine GmbH
Dass bei der Entwicklung des neuen Gesetzes viel von den Pluspunkten der Limited abgeschaut wurde, ist unverkennbar. Während die GmbH bisher nur in Deutschland betrieben werden durft, kann sie nun auch europaweit gegründet werden. Auch stellt die englische Limited bislang nur geringe Anforderungen an die Gründungsformalien und an die Aufbringung des Stammkapitals.

Kernanliegen der GmbH-Novelle ist daher die erleichterte, kostengünstigere und beschleunigte Unternehmensgründung, die die Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber der Limited aufheben soll. Bereits die Anmeldung im Handelsregister erfährt grundsätzlich Erleichterung. Musste bisher die staatliche Genehmigung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft bei Antrag auf Handelsregistereintragung schon vorliegen, wird nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, diese nachzuholen.

Dabei sollen die Pluspunkte der GmbH vor allem der ausgedehnte Gläubigerschutz der ihr weltweit Anerkennung eingebracht hat, keineswegs abgeschafft, sondern eher noch ausgebaut werden. Das Stichwort heißt: Missbrauchsbekämpfung und bedeutet konkret: Die Rechtsverfolgung und Geltendmachung von Ansprüchen soll durch mehr Transparenz in den Gesellschaftsstrukturen beschleunigt werden. So sollen die Gläubiger leichter erfahren können, an wen sie sich mit ihren Ansprüchen zu wenden haben. Zu beachten sind auch weiterhin wesentliche Änderungen bei dem Umgang mit verdeckten Sacheinlagen und dem dann auch neuerdings möglichen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen.

Doch dazu später noch mehr. Nun zu den drei verschiedenen Gesellschaftsformen, die zukünftig bei der Gründung einer GmbH gewählt werden können:

GmbH-Variante 1: notarielle Beurkundung, niedrigeres Stammkapital
In der ersten der drei formen bedarf es genau wie bisher der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages. Jedoch muss nur noch ein Stammkapital von 10.000 Euro statt 25.000 Euro eingezahlt werden. Durch die Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro bleibt einerseits nach Begründung des Gesetzesentwurfs für die Gläubiger eine angemessene Haftungsmasse in der GmbH (auch im europäischen Vergleich). Andererseits wird es Existenzgründern und Kleinunternehmern mit nur gering vorhandenem Kapital erleichtert, eine GmbH als Gesellschaftsform für ihr Unternehmen zu wählen.

Chancen/Risiken: Im Sinne des Bürokratieabbaus ist die 10.000-Euro-GmbH zu begrüßen. Der Unternehmer muss allerdings selbst entscheiden, ob er mit dem Mindeststammkapital von 10.000 Euro auskommt. Die Praxis zeigt, dass selbst Kleinunternehmer in der Gründerphase schon mit 25.000 Euro oftmals die laufenden Kosten des Betriebs in den ersten Monaten nicht bestreiten können, da es erfahrungsgemäß eine Weile dauert, bis die ersten Einnahmen fließen.

GmbH-Variante 2: Gründung ohne notarielle Beurkundung
Bei einer weiteren GmbH-Form liegt die Höhe des einzuzahlenden Stammkapitals ebenfalls bei 10.000 Euro. Anders als bei der oben beschriebenen Form ist jedoch die notarielle Beurkundung nicht mehr erforderlich. Lediglich die Unterschriften der Gesellschafter unter dem Gesellschaftsvertrag bedürfen noch einer öffentlichen Beglaubigung. Als Konsequenz der vereinfachten Gründung, bei der die Notarkosten gering gehalten werden, müssen jedoch erhebliche Einschränkungen bei der individuellen Gestaltung des Vertrages hingenommen werden. Der Gründer ist an eine vorgegebene Mustersatzung gebunden. Des Weiteren ist die Anzahl der Gesellschafter auf drei und die der Geschäftsführer auf eins limitiert. Auch ist bei dieser Gesellschaftsform die Sachgründung, also die Erbringung der Einlage in anderen Werten als in Geld, z.B. in beweglichen Sachen, Grundstücken, Rechten wie Forderungen oder Patenten ausgeschlossen.

Chancen/Risiken: Auseinandersetzungen zwischen GmbH-Gesellschaftern sind meist mit schwierigen Rechtsstreitigkeiten verbunden. Das Gesetz regelt Rechtsfragen hierzu nur rudimentär oder überhaupt nicht. Normalerweise besteht in der Satzung die Möglichkeit, diesbezüglich Regelungen aufzustellen und Streitigkeiten vorzubeugen. Doch in der Mustersatzung fehlen Regelungen zur Auseinandersetzung gänzlich und dürfen auch nicht aufgenommen werden. Bei Streitigkeiten wären die Gesellschafter also auf die (schwer kalkulierbare) Rechtsauffassung des Richters angewiesen.

Daher ist die privatschriftliche Gründung einer GmbH nach der Mustersatzung eher für die Ein-Mann-GmbH zu empfehlen. Bei mehreren Gesellschaftern ist eine individuelle Satzung vorzuziehen (also GmbH-Variante 1).

GmbH-Variante 3: Startkapital unter 10.000 Euro
Die dritte Form der GmbH soll ein Pendant zur Limited darstellen und kann dementsprechend mit einem Startkapital von unter 10.000 Euro gegründet werden. Anders als bei den ersten Formen, darf die Anmeldung im Handelsregister erst dann erfolgen, wenn das Stammkapital vollständig in Geld eingezahlt wurde. Wie bei der Limited soll eine Gründung mit einem Startkapital von 1 Euro möglich werden. Im Firmennamen muss diese neue Gesellschaftsform mit dem Zusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnungspflicht ist wichtig, da sie dem Gläubiger zeigt, dass er es mit einer Gesellschaft zu tun hat, die nur über wenig Haftungsmasse verfügt. Der Gläubiger hat jedoch über das Handelsregister, öffentlich einsehbar ist, die Möglichkeit, sich über das vorhandene Haftungskapital zu informieren.

Chancen/Risiken: Sicherlich ist es sehr verlockend, eine Gesellschaft mit einem Starkapital von nur 1 Euro zu gründen. Doch ist zu bedenken, dass aus Gläubiger-Sicht die UG (haftungsbeschränkt) vermutlich ein schlechteres Image haben wird als die normale GmbH und letztlich mit ähnlichen Problemen kämpfen muss wie die Limited. Außerdem ist der Betrieb eines Unternehmens mit 1 Euro Stammkapital so gut wie ausgeschlossen. Jeder Unternehmensgründer sollte bei der Eröffnung seiner Unternehmensform ausreichend Stammkapital für seine Gesellschaft vorsehen. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) aber wäre bei 1 Euro Stammkapital bereits bei der ersten Telefonrechnung insolvent und diese Rechnung kommt garantiert, bevor die Firma ihre ersten Erträge auf dem Konto hat. Die Folge: Der Geschäftsführer ist zur Insolvenzanmeldung wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verpflichtet. Meldet er diese zu spät, kann er sich schadensersatzpflichtig und strafbar machen. Es wird daher dringend angeraten, sich bei dieser Gesellschaftsform vor einer Gründung bei einem Rechtsanwalt über die Vorteile und Risiken umfassen zu informieren. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn eine Mustersatzung verwendet wird, da hier die Aufklärung durch den Notar wegfällt.

Doch nicht nur die Gesellschaftsformen werden neu gefasst, auch zahlreiche weitere Neuerungen sieht die GmbH-Reform vor. Diese hier in Kurzform:

Missbrauchsbekämpfung: Mehr Transparenz
Zum Schutz der Gläubiger soll zukünftig eine Gesellschafterliste beim Handelsregister geführt werden. Diese ist öffentlich einsehbar und dient der Transparenz über die Anteilsstrukturen. Für die Anmeldung und die Aktualität der Liste wird der Geschäftsführer verantwortlich sein, der bei Versäumnissen diesbezüglich auch haftbar gemacht werden kann.

Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen
Bei dieser relativ komplizierten juristischen Materie läuft es darauf hinaus, dass Erwerber von Gesellschaftsanteilen künftig besser geschützt sein werden. Am ehesten lässt sich die anhand eines Beispiels erläutern: Herr A. veräußert an Frau B. seinen Geschäftsanteil. Obwohl drei Jahre vergangen sind, steht immer noch Herr A. in der Gesellschafterliste und nicht Frau B. (der Geschäftsführer hat die Änderung nicht in die Liste eintragen lassen). Veräußert Herr A. nun denselben Geschäftsanteil noch einmal an Herrn C., kann Herr C. diesen bei Gutgläubigkeit erwerben. Herr C. hatte keine Kenntnis davon, dass Frau B. eigentlich Eigentümerin des Geschäftsanteils war. Dadurch, dass Herr A. weiterhin in der Gesellschafterliste stand, sprach der Anschein dafür, dass Herr A. auch Eigentümer des Anteils war. Herr C. durfte auf die Korrektheit der Gesellschafterliste vertrauen. Frau B. verliert auf diese Weise ihren Gesellschafteranteil. Vor der Reform wäre Herr C. leer ausgegangen und hätte nichts erworben.

Ausschluss Geschäftsführer und Gläubigerschutz
Der Geschäftsführer kann künftig schneller von seinem Amt ausgeschlossen werden. Bislang führte nur die Verurteilung wegen Bankrotts, wegen Verletzung der Buchführungspflichten und wegen Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung zu einem Geschäftsführerausschluss für fünf Jahre ab der rechtskräftigen Verurteilung. Künftig werden auch Tatbestände wie vorsätzliche Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug, Untreue und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt zum Ausschluss vom Amt führen.

Neue Regelung zu den Themen Sacheinlagen und Gesellschafterdarlehen
Weitere Anpassungen der Reform betreffen u.a. die Bewertung von Sacheinlagen statt Geldeinlagen bei der Gründung einer neuen Gesellschaft sowie Regelung bezüglich Gesellschafterdarlehen im Falle der Insolvenz der Gesellschaft Diese recht komplexen Aspekte können hier aus Platzgründen nicht dargestellt werden.

Das einzige was wir heute noch nicht wissen: wir unsere Regierung hier wirklich reagieren oder bleibt das ganze nur ein Traum, denn noch ist die neue GmbH nicht gesetzlich verankert. (FR)


Abgelegt unter: Gründungsberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung — gerald @ 23:26

29. November 2007

Mittelständische Unternehmen und das Berichtswesen

Seit Einführung von Basel II (ein internationales System mit dem Banken ihre Kreditrisiken steuern) sind Kreditinstitute zu Bonitätsprüfungen verpflichtet. Durch diese internen Ratings wird die wirtschaftliche Situation der Kapitalnehmer bewertet. Doch viele Unternehmen liefern von sich aus wenig bis gar keine Informationen an ihre Hausbanken, da sie oft selber über kein intelligentes Reportingsystem verfügen. Sie würden sich jedoch selbst einen Gefallen damit tun. Mittelständler können durch ein sauberes Berichtswesen ihr Bankenrating in Zukunft positiv beeinflussen, vor allem weil manche Kreditinstitute, gerade kleinere Unternehmen, oft nur nach der Aktenlage bewerten. Aber ein zeitnahes Reporting hat noch andere Vorteile als den Banker zufrieden zu stellen und damit bessere Kreditkonditionen zu erzielen. Es dient dem Unternehmer in erster Linie zur Steuerung seines Unternehmens und liefert ihm zuverlässige Informationen, mit welchen Produkten und Dienstleistungen er welche Renditen erwirtschaftet und wie er sein Unternehmen und die Produkte optimal ausrichten muß. Denn die Frage, die sich jeder Mittelständler stellen sollte, ist: Was kostet es mich, wenn ich jeden Monat nicht genau über meine Unternehmensentwicklung Bescheid weiß?

Gerne möchte Ihnen four-quarters hier Unterstützung anbieten. Viele Referenzprojekte sprechen für eine Zusammenarbeit mit den Fachleuten von four-quarters. Vereinbaren Sie doch einfach mal ein Beratungsgespräch. Sie können nur gewinnen! (FR)


Abgelegt unter: Unternehmensberatung — Redaktion: Gründungsberatung @ 23:04