(Schwabacher Tagblatt, Donnerstag, 23. September 2008)
Krankengeld bei freiwillig Versicherten ab 2009 nicht mehr abgedeckt – Schnell handeln
Von Berrit Gräber (AP)
Selbstständige und Freiberufler aufgepasst: Durch eine Reform des Sozialgesetzbuches verlieren sie ab dem kommenden Jahr ihren Anspruch auf Krankengeld.
Die unscheinbare Änderung kam kleingedruckt auf Seite 483 des Bundesgesetzblattes daher – aber sie hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. Mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. „Die Lücke, die sich bald auftut, ist den Leuten noch gar nicht bewusst“, sagt Sabine Strüder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Experten raten den betroffenen Kassenpatienten dringend dazu, sich in den nächsten Monaten um ein neues Auffangnetz für den Krankheitsfall zu kümmern. Denn die kleine Änderung in Paragraf 43 des Sozialgesetzbuchs V kann Selbstständige und Freiberufler bei längerer Arbeitsunfähigkeit künftig in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. „Das kann zu Einkommenseinbußen führen, die durch Erspartes nicht mehr ausgeglichen werden können“, gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) zu bedenken.
Wer als Selbstständiger freiwillig über die Krankenkasse versichert ist, konnte bisher bei einer Reihe von gesetzlichen Anbietern ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz gleich mit einbauen. Er bezahlt dann den allgemeinen Beitragssatz, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt. Möglich ist ach, dich schon viel früher einen Anspruch auf Leistung bei Verdienstausfall zu sicher. Je früher Geld fließen soll, desto teurer fällt der Beitrag aus.
Es wird teuer
Diese Regelung läuft 2009 aus. Wer sich bereits einen Anspruch auf Krankengeld gesichert hat, verliert ihn also. Die Versicherungslücke sollte nicht auf den letzten Drücker geschlossen werden, rät Verbraucherschützerin Strüder. Das Bittere an der Sache: Eine neue Lösung dürfte mit Zusatzkosten verbunden sein.
Grundsätzlich stellt sich auf dem Weg zu einem neuen Auffangnetz laut Ulrike Dzengel von der Unabhängigen Patientenberatung in Leipzig die Frage: gesetzliche private Lösung? Was alle gesetzlichen Krankenkassen künftig anbieten müssen, ist der Krankengeld-Wahltarif. Der Haken: Noch gibt es kein Modell, Vergleiche sind noch nicht möglich.
Fest steht bislang nur, dass sich der Versicherte mit der Wahl eines solchen Tarifs drei Jahre lang an seine Kasse binden wird. Bei Beitragserhöhungen fällt damit sein Sonderkündigungsrecht weg, was finanziell ungünstig sein kann. Für Selbstständige lohnt sich bislang der Wechsel ui einer günstigeren Kasse besonders, weil sie den vollen Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen müssen. Ob dich das auch künftig so auswirke, sei angesichts des neuen Einheitsbeitrags für alle Kassen allerdings fraglich, so Dzengel.
BdV-Sprecherin Boss empfiehlt deshalb, zunächst die zweite Möglichkeit anzugehen: die private Absicherung mit einer Krankentagegeld-Police. Der Versicherer zahlt im Krankheitsfall häufig unbefristet einen vereinbarten Tagessatz. Entscheidend für die Höhe der Prämie sind in jedem Fall Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Kunden. Ratsam ist, sich in den nächsten Wochen von mehreren Gesellschaften Angebote einzuholen, Leistungen und Preise zu Vergleichen.
Ablehnung möglich
Und die günstigste Privatpolice dann mit den Wahltarifen der Krankenkassen zu vergleichen, sobald diese auf dem Markt sind. Wichtig zu wissen: Die private Krankenversicherung kann Interessenten auch ablehnen. Und die Prüfung kostet Zeit.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann eine private Lösung durchaus Sinn machen. Eine ganze Reihe Selbstständiger nutzt eine Krankentagegeldversicherung schon jetzt, um das Krankengeld der Kasse bis zur Netto-Einkommenshöhe aufzustocken. Nicht nur für Gutverdiener, sondern auch für Selbstständige mit schmaleren Einkommen sei die Absicherung überlegenswert, meint Boss. Jedenfalls, solange die Police bezahlbar bleibt und die Leistung stimmt. Tagegeldzahlungen ab dem ersten Krankheitstag sind allerdings nicht erste Wahl, weil sehr teuer erkauft.
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