15. Juni 2009

Beitragssteigerungen in der Krankenversicherung

Gerade zur jetzigen Zeit jammern viele Privatversicherte über die Preissteigerungen ihrer Krankenversicherung. Das Analysehaus Morgen & Morgen hat in seiner aktuellen Studie die Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung untersucht. Demnach musste ein privat versicherter Angestellter bis zum Alter von 50 in den letzten zehn Jahren durchschnittlich bis zu 5,4% Aufschlag pro Jahr zahlen. Das entspricht einem jährlichen Aufpreis von etwa 170 Euro. Dabei ist diese Preissteigerung stark von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen abhängig: instabile Tarife selbst großer Versicherer können im Jahr sogar um bis zu 240 Euro teurer werden.
Auch die gesetzlichen Kassen setzen sich für eine Beitragserhöhung ein, viele halten einen Preisanstieg noch in diesem Jahr für wahrscheinlich. Eine gleichzeitige Kürzung der Leistungen für gesetzlich Versicherte ist zumindest nicht ausgeschlossen.
Daher ist es gerade jetzt wichtig, die Preise der unterschiedlichen Versicherer zu vergleichen und auf einen möglichst umfassenden Schutz zu achten.
Sprechen Sie mit uns, gerne führen wir für Sie und Ihre Familie einen Versicherungsvergleich durch.


Abgelegt unter: Krankenversicherung — Kunkel @ 09:25

12. Juni 2009

Bundesverfassungsgericht bestätigt Gesundheitsreform 2007

Die Gesundheitsreform 2007 verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 10. Juni entschieden und damit die Verfassungsbeschwerden mehrerer privater Krankenversicherer gegen verschiedene Regelungen der Reform in allen Punkten zurückgewiesen.

Die PKV-Unternehmen hatten sich neben weiteren Regelungen unter anderem gegen die Pflicht zur Einführung des sogenannten Basistarifs gewehrt. Diesen Tarif, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen des Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein müssen, und dessen Beitrag den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen darf, müssen die PKV-Unternehmen seit dem 1. Januar 2009 per Gesetz anbieten. Außerdem regelt die Gesundheitsreform, dass Privatversicherte bei einem Kassenwechsel ihre Alterungsrückstellungen zum Teil mitnehmen dürfen.

Die privaten Krankenversicherer hatten beanstandet, dass sie durch diese Neuregelungen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien, insbesondere, weil im Basistarif keine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden darf und somit Antragsteller wegen Krankheiten oder ihres Alters nicht abgelehnt bzw. Risikoaufschläge erhoben werden dürfen. Das sahen die Richter am BVerfG indes nicht so. Zwar stellten die Neuregelungen einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte – wie etwa die Berufs- und die Vereinigungsfreiheit – dar, diese seien aber im Interesse des Allgemeinwohls gerechtfertigt, so das BVerfG. Denn es gehöre “zum Kern des Sozialstaatsprinzips, allen Einwohnern eine bezahlbare Krankenversicherung zu sichern”. Auch die Regelung über die (teilweise) Mitnahme von Alterungsrückstellungen sei gerechtfertigt, weil dadurch der Wettbewerb zwischen den PKV-Versicherern gefördert werde.

Die durch die Gesundheitsreform 2007 eingeführte Erhöhung der Voraussetzungen für einen Wechsel von der GKV in die PKV hatte vor dem BVerfG ebenfalls Bestand. Seit dem 1. April 2007 ist der Ausstieg aus der Pflichtversicherung der GKV hinein in die PKV nur noch möglich, wenn Lohn oder Gehalt des GKV-Versicherten in drei aufeinanderfolgenden Jahren oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) lag. Bis zum 31. April 2007 lag diese Wartezeit bei nur einem Jahr. Das BVerfG hält die Verlängerung der Wartezeit u.a. deshalb für rechtens, weil dadurch z.B. akademische Berufsanfänger, die zuvor als Schüler und Studenten jahrelang in der GKV beitragsfrei familienversichert waren und “von den Leistungen der Solidargemeinschaft profitiert haben”, als Beitragszahler für eine gewisse Zeit weiter an die Solidargemeinschaft gebunden werden.


Abgelegt unter: Krankenversicherung — Philipp Weber @ 08:46

3. Februar 2009

Prämienzuschlag PKV

Seit dem 01.01.2009 gilt die Versicherungspflicht in Deutschland auch für die Krankenversicherung.
Dies bedeutet, dass jede Person eine Krankenversicherung nachweisen muss.
Sollte der Vertragsabschluss in der PKV später als einen Monat nach dem Entstehen der Pflicht zur Versicherung erfolgen, so ist ein Prämienzuschlag gemäß Â§ 193 Abs. 4 VVG zu entrichten.
Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlages verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der Prämienzuschlag ist zu verzinsen, wobei innerhalb des Gesetzes keine Angabe zur Höhe der Verzinsung gemacht wird.
Bei verspätetem Versicherungsbeginn kann ein Prämienzuschlag verlangt werden

Verspäteter Beginn      Präminenzuschlag

bis zu einem Monat        kein Prämienzuschlag

vom 2. bis 5. Monat        jeweils ein Monatsbeitrag

ab dem 6. Monat            1/6 eines Monatsbeitrages
(bis max. 5 Jahre)

Deswegen ist jetzt Eile geboten, sonst entstehen Kosten, die unnötig sind.
Und keine Angst vor hohen Kosten in der PKV. Denn es gibt für jeden Geldbeutel und jede Situation den richtigen Tarif.

Vergleichen Sie selbst.

Mehr Informationen erhalte Sie jederzeit gerne von mir persönlich!

Stephan Pape


Abgelegt unter: Krankenversicherung — Redaktion: Gründungsberatung @ 17:17

24. Oktober 2008

Basistarif der privaten Krankenversicherung im Jahr 2009

Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Basistarif anbieten. Es besteht Kontrahierungszwang, das bedeutet: Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben werden. Die Behandlung der Versicherten im Basistarif wird durch die Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt.

Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein und darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (derzeit rund 500 Euro) nicht überschreiten. Kann jemand den Beitrag nicht bezahlen, weil er finanziell hilfebedürftig ist, wird die Prämie halbiert. Ist auch das für den Einzelnen zuviel, kann er Zuschüsse vom Grundsicherungsträger bekommen.

Hat ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit seinem Einkommen drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze gelegen (2008 liegt die Versicherungspflichtgrenze beispielsweise bei 48.150 Euro), ist er nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig versichert. Ab diesem Zeitpunkt kann er innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den Basistarif wechseln.
Wer bereits privat krankenversichert ist, kann vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre alt ist oder älter oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens wechseln. Gleiches gilt auch für Versicherte, die nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können.

Wer ab dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens.

Trotz allem sollte sehr genau bedacht werden, ob man in den Basistarif wechselt, denn der Basistarif ist nur die Magervariante. Wenn man in der angenehmen Situation ist sich privat krankenversichern zu können, sollte man diese nutzen. Und zwar richtig. (SP)


Abgelegt unter: Krankenversicherung, Versicherungsoptimierung — Redaktion: Gründungsberatung @ 17:09

13. Oktober 2008

Selbstständige ohne Versicherungsschutz

(Schwabacher Tagblatt, Donnerstag, 23. September 2008)

Krankengeld bei freiwillig Versicherten ab 2009 nicht mehr abgedeckt – Schnell handeln

Von Berrit Gräber (AP)

Selbstständige und Freiberufler aufgepasst: Durch eine Reform des Sozialgesetzbuches verlieren sie ab dem kommenden Jahr ihren Anspruch auf Krankengeld.

Die unscheinbare Änderung kam kleingedruckt auf Seite 483 des Bundesgesetzblattes daher – aber sie hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland. Mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. „Die Lücke, die sich bald auftut, ist den Leuten noch gar nicht bewusst“, sagt Sabine Strüder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Experten raten den betroffenen Kassenpatienten dringend dazu, sich in den nächsten Monaten um ein neues Auffangnetz für den Krankheitsfall zu kümmern. Denn die kleine Änderung in Paragraf 43 des Sozialgesetzbuchs V kann Selbstständige und Freiberufler bei längerer Arbeitsunfähigkeit künftig in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. „Das kann zu Einkommenseinbußen führen, die durch Erspartes nicht mehr ausgeglichen werden können“, gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) zu bedenken.

Wer als Selbstständiger freiwillig über die Krankenkasse versichert ist, konnte bisher bei einer Reihe von gesetzlichen Anbietern ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz gleich mit einbauen. Er bezahlt dann den allgemeinen Beitragssatz, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung ausgezahlt. Möglich ist ach, dich schon viel früher einen Anspruch auf Leistung bei Verdienstausfall zu sicher. Je früher Geld fließen soll, desto teurer fällt der Beitrag aus.

Es wird teuer

Diese Regelung läuft 2009 aus. Wer sich bereits einen Anspruch auf Krankengeld gesichert hat, verliert ihn also. Die Versicherungslücke sollte nicht auf den letzten Drücker geschlossen werden, rät Verbraucherschützerin Strüder. Das Bittere an der Sache: Eine neue Lösung dürfte mit Zusatzkosten verbunden sein.

Grundsätzlich stellt sich auf dem Weg zu einem neuen Auffangnetz laut Ulrike Dzengel von der Unabhängigen Patientenberatung in Leipzig die Frage: gesetzliche private Lösung? Was alle gesetzlichen Krankenkassen künftig anbieten müssen, ist der Krankengeld-Wahltarif. Der Haken: Noch gibt es kein Modell, Vergleiche sind noch nicht möglich.

Fest steht bislang nur, dass sich der Versicherte mit der Wahl eines solchen Tarifs drei Jahre lang an seine Kasse binden wird. Bei Beitragserhöhungen fällt damit sein Sonderkündigungsrecht weg, was finanziell ungünstig sein kann. Für Selbstständige lohnt sich bislang der Wechsel ui einer günstigeren Kasse besonders, weil sie den vollen Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen müssen. Ob dich das auch künftig so auswirke, sei angesichts des neuen Einheitsbeitrags für alle Kassen allerdings fraglich, so Dzengel.

BdV-Sprecherin Boss empfiehlt deshalb, zunächst die zweite Möglichkeit anzugehen: die private Absicherung mit einer Krankentagegeld-Police. Der Versicherer zahlt im Krankheitsfall häufig unbefristet einen vereinbarten Tagessatz. Entscheidend für die Höhe der Prämie sind in jedem Fall Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Kunden. Ratsam ist, sich in den nächsten Wochen von mehreren Gesellschaften Angebote einzuholen, Leistungen und Preise zu Vergleichen.

Ablehnung möglich

Und die günstigste Privatpolice dann mit den Wahltarifen der Krankenkassen zu vergleichen, sobald diese auf dem Markt sind. Wichtig zu wissen: Die private Krankenversicherung kann Interessenten auch ablehnen. Und die Prüfung kostet Zeit.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann eine private Lösung durchaus Sinn machen. Eine ganze Reihe Selbstständiger nutzt eine Krankentagegeldversicherung schon jetzt, um das Krankengeld der Kasse bis zur Netto-Einkommenshöhe aufzustocken. Nicht nur für Gutverdiener, sondern auch für Selbstständige mit schmaleren Einkommen sei die Absicherung überlegenswert, meint Boss. Jedenfalls, solange die Police bezahlbar bleibt und die Leistung stimmt. Tagegeldzahlungen ab dem ersten Krankheitstag sind allerdings nicht erste Wahl, weil sehr teuer erkauft.

www.upd-online.de

www.bundderversicherten.de


Abgelegt unter: Krankenversicherung, Versicherungsoptimierung — Redaktion: Gründungsberatung @ 17:08

19. Juni 2008

Four-quarters + START-Messe – > Wir freuen uns auf Sie!

Die START-Messe bietet folgenden Themenbereiche an:

* Gründung
* Franchising
* Karriere und
* berufliche Selbstständigkeit

Bei der START-Messe in Nürnberg erwartet Existenzgründer und junge Unternehmer aus ganz Deutschland eine Fülle von entscheidenden Informationen und wichtigen Anregungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Alle für Gründer relevanten Institutionen und Anlaufstellen werden hier durch direkte Kontakte und kurze Wege vernetzt, damit die Selbstständigkeit auch wirklich erfolgreich und von Dauer sein kann. Zusammen mit den entscheidenden Informationen sind gute Kontakte und Empfehlungen das A und O für eine erfolgreiche Selbstständigkeit, all das bietet die START-Messe!

Die Firma four-quarters als Fachmann für das Thema Existengründungsberatung wird ebenfalls als Aussteller vertreten auf der Messe vertreten, um Ihnen vor Ort einen Vorgeschmack auf unser Beratungskonzept zu geben. Unser Stand befindet sich in Halle 10 nach dem Eingang auf der rechten Seite mit der Nummer E 12. Weitere Informationen zur START-Messe finden Sie in dieser Broschüre. Darüber hinaus finden Sie hier den Besucher Flyer mit Gutschein für einen ermäßigten Eintritt. (TR)

Die Messe findet vom 4. – 5. Juli 2008 statt.

Öffnungszeiten

o Freitag 9:00 – 18:00 Uhr
o Samstag 9:00 – 17:00 Uhr
o Hier finden Sie einen Plan für die Anreise.

Bei Fragen zu unserem Beratungsprogramm können Sie gerne auch schon im Vorlfeld mit uns Kontakt aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen Ihr four-quarters Team.


21. April 2008

Ab 01.01.2009 – Der neue Gesundheitsfond und was Sie beachten sollten!

Ab dem 1. Januar 2009 soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kräftig umgekrempelt werden, weil dann die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit per Gesetz festgeschrieben werden und in einen bundesweiten Geldtopf fließen, der den Namen Gesundheitsfond tragen soll.

Der bundesweit einheitliche Beitragssatz wird dann nicht wie bisher von den Kassen festgelegt, sondern vom Bund. Die Kassen ziehen jedoch wie bisher die Beiträge ein und führen diese dann an den Gesundheitsfond ab. Die Krankenkassen erhalten dann aus dem Gesundheitsfond für ihre Versicherten eine Grundpauschale sowie alters- und risikobezogene Zuschläge. Theoretisch zahlen nun alle gesetzlich Versicherten durch die Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 den gleichen Beitragssatz, egal bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.

Kommt der Gesundheitsfond am 1. Januar 2009 dann stehen den gesetzlich Versicherten jedoch drastische Beitragserhöhungen bevor. Momentan variieren die Beitragssätze der 236 gesetzlichen Krankenkassen erheblich (von 12,2% bis 16,7%), mit der Einführung des Gesundheitsfonds soll der Beitragssatz nach Expertenrechnung bei 15,5% liegen. Bei einem momentanen durchschnittlichen Beitragssatz von 14,8% (einschließlich des von dem Arbeitnehmer zu tragenden Zusatzbeitrages von 0,9 Prozentpunkten) entspricht dies einem Anstieg von 0,7%. Dadurch kommen Beitragserhöhungen von bis zu 700 Euro pro Jahr auf einzelne GKV-Versicherte zu. Für die 530 000 Mitglieder der IKK Sachsen würde der Beitragssatz von 12,7 % auf 15,5 % steigen, wenn der Gesundheitsfond kommt.

Jedoch kommt es für die gesetzlich Versicherten nicht nur durch die einheitlichen Beitragssätze zu drastischen Beitragserhöhungen, sondern auch durch eine „Zusatzprämie“, die die gesetzlichen Krankenkassen von ihren Mitgliedern erheben können. Der Grund für die Zusatzprämie resultiert aus dem Aufbau des Gesundheitsfonds. Jede gesetzliche Krankenkasse erhält aus dem Gesundheitsfond pro Versicherten (abhängig von Alter, Geschlecht und Krankheit des Versicherten) eine pauschale Zuweisung von 150 bis 170 Euro, kommt die Kasse allerdings nicht mit diesem Geld aus, so darf sie die oben angesprochene Zusatzprämie erheben.

Um eine Überforderung der gesetzlich Versicherten zu vermeiden darf die erhobene Zusatzprämie maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Es können jedoch bis zu 8 Euro erhoben werden, ohne dass das Einkommen überprüft wird. Im Einzelfall kann es daher dazu kommen, dass die erhobene Zusatzprämie mehr als 1% des beitragspflichtigen Einkommens beträgt.

Durch die drastischen Erhöhungen der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen kommen die privaten Krankenversicherungen mehr in den Blickpunkt, da sich ein Wechsel für bestimmte Personen dann besonders lohnt. Natürlich gibt es auch die privaten Krankenversicherungen nicht geschenkt, jedoch bietet die PKV bei freier Arzt- und Krankenhauswahl und je nach Tarifwahl deutlich bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen.

Gerade für junge Menschen mit einer Top Gesundheit und ohne Kinder, die zu den Besserverdienenden gehören, kann der Wechsel lohnen, da dann die PKVs deutlich günstiger sind. Momentan konkurrieren am Markt ca. 50 private Krankenversicherer, wobei der Großteil der Angebote nach dem Baukastenprinzip aufgebaut ist, welches dazu führt, dass es innerhalb der Bausteine je nach Versicherer und Tarif zu großen Variationen kommt. Daher wird es für den Laien ohne Beratung sehr schnell sehr unübersichtlich.

Es kann festgehalten werden, dass die privaten Krankenversicherungen deutlich an Attraktivität gewinnen werden, wenn der Gesundheitsfond am 1. Januar 2009 käme. Vor einem Wechsel sollte man sich jedoch ausgiebig beraten lassen, da es sonst durch die vielen Variationsmöglichkeiten schnell zu Fehlgriffen kommen kann. (NG)

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Vergleich an!

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Bei weiteren Informationen können Sie sich auch unter:

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Abgelegt unter: Krankenversicherung — Redaktion: Gründungsberatung @ 05:40