2. Oktober 2008

Betriebliche Altersvorsorge – Staatliche Förderung optimal nutzen

Die gesetzliche Rente wird langfristig weniger als 40 % des letzten Bruttolohnes betragen. Gleichzeitig verdoppeln sich die Lebenshaltungskosten ca. alle 20 Jahre. Deswegen ist die betriebliche Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Altersvorsorge für Arbeitnehmer und trägt dazu bei, den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Mit dem Inkrafttreten der Rentenreform von 2002 und dem neuen Alterseinkünftegesetz seit Anfang 2005 hat die betriebliche Altersversorgung immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der Verbreitungsgrad betrieblicher Altersversorgung ist jedoch noch äußerst ausbaufähig:

Laut einer Umfrage unter Angestellten im Mittelstand nutzen derzeit etwa nur 47 % die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mehr als die Hälfte der Angestellten lässt ihr Recht auf eine steuerbegünstigte Altersvorsorge ungenutzt.

Seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West). Für 2008 entspricht das 2.544 Euro pro Jahr. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf Teile seines Bruttogehalts, zahlt dafür in eine Betriebsrente ein und schlägt dadurch zwei Fliegen mit einer Klappe: Er sorgt fürs Alter vor und spart gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben.

Die bAV bietet je nach Absicherung eine Altersrente, Leistungen bei Invalidität und Versorgung von Hinterbliebenen. Besonders interessant ist es, neben dem Gehalt auch vermögenswirksame Leistungen für Einzahlungen in die Betriebsrente zu nutzen.

Weitere Gründe, warum wir Ihnen eine Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung nur wärmstens ans Herz legen können:

Vorteile des Arbeitgebers:

  • Steuerersparnis - die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • Möglichkeit zur Lohnnebenkostensenkung – Sozialversicherungsbeiträge können gespart werden
  • Erhöhung der Mitarbeitermotivation zu mehr Engagement und Leistung
  • Deutliche Verbesserung der Identifikation mit dem Unternehmen
  • Längerfristige Bindung qualifizierter Kräfte, dadurch Reduzierung hoher Fluktuationskosten
  • Wettbewerbsvorteile auf dem Mitarbeitermarkt, auch für mittelständische Betriebe
  • Imagegewinn durch Betonung der sozialen Kompetenz
  • Risikoentlastung – das Versorgungsrisiko liegt beim Versicherungsunternehmen
  • minimaler Administrationsaufwand- der Versorgungsträger beziehungsweise die Versicherung entlastet maximal bei derDurchführung der bAV

Vorteile des Arbeitnehmers:

  • wertvolle Absicherung des Lebensstandards im Rentenalter
  • Hohe Rentabilität durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse
  • grundsätzlich niedrigere Steuersätze bei Bezug der Leistung im Rentenalter
  • Sicherheit der Kapitalanlage
  • Sicherheit im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den Pensionssicherungsfonds
  • Sicherheit bei Arbeitslosigkeit (grundsätzlich keine Anrechnung auf ALG II und Hartz IV)
  • Hohe Flexibilität
  • Absicherung der Familie
  • Bei Ausscheiden aus dem Betrieb kann der Vertrag mitgenommen werden

In Deutschland stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung:

Die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Keinen der Durchführungswege kann man als den einzig richtigen oder den besten bezeichnen, ausgerichtet an den jeweiligen Bedürfnissen der Firma und der Arbeitnehmer hat jeder gegenüber den anderen seine eigenen Vorzüge und Nachteile.

Wir würden uns freuen, wenn wir gemeinsam mit Ihnen den für Sie passenden Durchführungsweg einzelfallbezogen erarbeiten dürfen.

Sie wünschen eine Beratung?

Gerne steht Ihnen unser BAV-Spezialist, Herr Philipp Weber, für ein persönliches Gespräch zur Verfügung!


Abgelegt unter: betr. Altersvorsorge — Philipp Weber @ 16:58

28. Februar 2008

Wohn-Riester beschlossen

Altersvorsorge-Verträge dürfen zum Hauskauf beitragen

Berlin Das Sparguthaben aus einem Riester-Vertrag darf künftig in voller Höhe für den Kauf von Wohneigentum eingesetzt werden. Darauf haben sich Finanzpolitiker aus Union und SPD geeinigt, wie aus Fraktionskreisen verlautete. Ihre Beschlüsse zum sogenannten Wohn-Riester wollen die Fraktionen nach ihrer Klausurtagung in Bonn an diesem Mittwoch veröffentlichen. Mit dem Eigenheim-Rentengesetz soll das Wohneigentum in die Riesterförderung einbezogen werden. Geplant ist jetzt, dass Sparer schon während der Einzahlphase ihr Erspartes plus staatliche Zulagen in voller Höhe entnehmen und zum Immobilienkauf nutzen dürfen. Problematisch war bei dem Vorhaben vor allem die Besteuerung. Bei normalen Riesterverträgen sind die Einzahlungen in der Ansparphase komplett von der Steuer befreit, während die Auszahlungen im Rentenalter komplett versteuert werden müssen. Da es beim Wohn-Riester jedoch keine Rentenauszahlungen gibt, können sie auch nicht besteuert werden.

Die Fraktionen haben sich daher darauf geeinigt, ein fiktives Förderkonto zu bilden, auf dem alle steuerlich geförderten Einzahlbeträge erfasst werden. Zu Beginn der Auszahlphase kann der Sparer dann entscheiden, ob er seine Steuerschuld auf einen Rabatt von 30 Prozent oder ob er sie jährlich über die Laufzeit hinweg abzahlen will. Wer seine Wohnung verkaufe, müsse allerdings die steuerliche Förderung zurückzahlen, hieß es aus Fraktionskreisen es sei denn, das Geld werde sofort zum Erwerb einer anderen Wohnung verwendet. Die Regeln sollen rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. (Süddeutsche Zeitung, vom 28.02.2008) (FR)

Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema!


Abgelegt unter: Finanzierung, betr. Altersvorsorge — Philipp Weber @ 23:23