31. Mai 2010

Zahnzusatztarife

 Die Auswahl an Zahnzusatzversicherungen ist groß – doch welche Angebote taugen wirklich etwas? Und worauf sollten Verbraucher bei einem Vertragsabschluss achten? “Finanztest” hat 110 Policen getestet und festgestellt: Es gibt große Preis- und Qualitätsdifferenzen.

 

Wenn schon die Zähne versichern, dann richtig, scheinen viele Kunden zu denken – und der Markt reagiert: Die Zahl der sehr guten Leistungen hat laut einer Erhebung von “Finanztest” deutlich zugenommen. 16 Zahnzusatzversicherungen hat das Verbraucherportal mit “sehr gut” bewertet. Bei einem vergleichbaren Test vor anderthalb Jahren waren es nur drei gewesen.

Die Beiträge der Dienstleistungen indes klaffen deutlich auseinander. Für die leistungsstärksten Zahnversicherungen müssen zum Beispiel 43-jährige männliche Neukunden zwischen 18 und 37 Euro im Monat zahlen, 43-jährige Frauen zwischen 19 und 49 Euro.

Finanztest hat im aktuellen Test 110 Angebote verglichen, die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offenstehen. Im vergangenen Jahr waren nur 83 Angebote im Test. Etliche Krankenversicherer haben seither neue Tarife auf den Markt gebracht.

Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen die Versicherten nur noch einen festen Zuschuss, wenn sie Zahnersatz brauchen. Der Betrag von der Kasse fällt gleich hoch aus, egal, ob sich Patienten einen fehlenden Zahn durch eine einfache Brücke oder durch ein teures Implantat ersetzen lassen. Die Höhe richtet sich immer nach den Kosten, die für eine medizinisch ausreichende, aber wirtschaftliche Versorgung entstehen würden. Für jeden Krankheitsbefund hat der Gesetzgeber einen Betrag festgesetzt.

Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie Wert auf teure Zahnersatzversorgung und Materialien legen. Dafür brauchen Sie einen möglichst leistungsstarken Tarif.

Geht es Ihnen nur darum, den Eigenanteil an der Regelversorgung der Kassen zu minimieren, kann eine Versicherung helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden, wenn zum Beispiel mehrere Zähne innerhalb kurzer Zeit saniert werden müssen.

Bei einem Wechsel des Versicherers etwa aus Kostengründen gilt es, die verschiedenen Tarife genau zu vergleichen und auf die erneute Wartezeit von acht Monaten zu achten. Diese fällt nur dann nicht an, wenn der neue Tarif keine höheren Leistungen als der alte vorsieht. In diesem Fall darf auch kein Risikozuschlag erhoben werden.

Bei Tarifen nach Art der Lebensversicherung hängt der Beitrag vom Alter des Kunden bei Vertragsschluss ab. Spätere Erhöhungen sind mit Zustimmung eines Treuhänders erlaubt. Die Versicherer dürfen die Verträge nicht kündigen. 

Seit diese Neuregelung 2005 eingeführt wurde, nahm die Nachfrage nach Zusatzversicherungen zu. Denn jedes Extra, das über die gesetzlich festgelegte “Regelversorgung” hinausgeht, muss der Patient nun privat bezahlen. Das kann die Keramikverblendung eines Backenzahns sein oder die Goldlegierung für Kronen oder Brücken anstelle eines Materials ohne Edelmetall.

Selbst wenn jemand sich genau an die Regelversorgung hält, muss er 35 bis 50 Prozent der Kosten aus eigener Tasche bezahlen – je nachdem, wie regelmäßig er in den zurückliegenden zehn Jahren beim Zahnarzt war. Für eine Brücke über einen fehlenden Zahn zahlt er zwischen 200 und 300 Euro. Wer in die gleiche Zahnlücke ein Implantat einsetzen lässt, trägt unter Umständen mehr als 2000 Euro selbst.

Wer eine Zahnzusatzpolice will, sollte sie möglichst abschließen, bevor die erste Großbaustelle anfällt, rät “Finanztest”. Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrags begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Das gilt auch für alle Behandlungen, die er zwar noch nicht begonnen, aber bereits empfohlen hat.

Auch für Zahnersatz, der bereits in den ersten acht Monaten nach Vertragsschluss nötig wird, kommt der Versicherer nicht auf. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit hat der Kunde Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Oft sind diese außerdem in den ersten drei bis sechs Jahren auf bestimmte Höchstsummen begrenzt.

Zahnprobleme im Versicherungsantrag zu verschweigen oder zu verharmlosen, ist der falsche Weg. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, beim Zahnarzt nachzuforschen. Kommt heraus, dass ein Kunde absichtlich falsche Angaben gemacht hat, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder diesen sogar anfechten. Dann muss der Kunde unter Umständen bereits erhaltene Leistungen wieder zurückzahlen.

Ärgern sich Kunden über Beitragserhöhungen, sollten sie dennoch nicht einfach kündigen. Denn manchmal können sie in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers wechseln. Häufig erkennt dieser die bereits im alten Vertrag absolvierten Wartezeiten an, und auch mittlerweile hinzugekommene Zahnerkrankungen bringen keine Nachteile mit sich.

Wenn auch Sie Fragen zum Thema Zahnzusatzversicherung haben, sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gern beim Vergleich der verschiedenen Tarife und finden so für Sie den optimalen Versicherungsschutz.


Abgelegt unter: Allgemein — Kunkel @ 13:59

22. April 2010

Versicherer sparen durch Hinhaltetechnik

Immer mehr Versicherungsunternehmen weigern sich, bei einem Schaden schnell und anstandslos zu zahlen. Insbesondere im gewerblichen Bereich, wo es oft um hohe Schadenssummen geht, setzen sie darauf, mit einer ausgeklügelten Hinhaltetaktik den Versicherten dazu zu bewegen, einem für ihn ungünstigen Vergleich zuzustimmen. Dabei wird mit viel Energie nach Gründen gesucht, warum der Versicherte seine Pflichten verletzt haben könnte.

Die Versicherungsanwälte im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und Organisationen der Versicherungsmakler klagen schon seit längerem darüber, dass die Versicherungsunternehmen bei der Regulierung von Schadensfällen insbesondere im gewerblichen Bereich in letzter Zeit sehr viel restriktiver vorgehen. Als Gründe dafür werden neben der Wirtschaftskrise auch die sinkenden Schadenszahlen angegeben, die es den Versicherern ermöglichen, sich mit jedem einzelnen Fall intensiver zu beschäftigen. Außerdem arbeiten die Versicherungsunternehmen darauf hin, mit einer ausgeklügelten Verzögerungstaktik die Kunden so lange zu zermürben, bis diese entnervt einem ungünstigen Vergleich zustimmen.

Da es bei Schäden im gewerblichen Bereich oft um hohe Summen geht, lohnt sich dieses Verhalten für den Versicherer auf jeden Fall. Die Argumente für die Weigerung, den Schaden zu regulieren, werden dabei oft geradezu an den Haaren herbeigezogen: So wird z.B. eine vorvertragliche Obliegenheitsverletzung darin gesehen, dass bei einem Brandschaden in der Dachisolierung des abgebrannten Gebäudes auch brennbare Materialien gefunden wurden. Nun muss erst einmal geklärt werden, ob das Versicherungsunternehmen den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn es davon gewusst hätte und ob der Schaden dadurch vergrößert wurde. Eine solche Prüfung kann sich Monate hinziehen und nicht jeder Geschädigte kann so lange warten.

Ein anderes Argument, das Versicherer benutzen, um im Rahmen der Produkthaftung im produzierenden Gewerbe nicht zahlen zu müssen, ist, dass Bauteile verwendet wurden, die nicht ausreichend erprobt worden seien. Im Rahmen der Kreditversicherung wird die Leistung immer häufiger dann verweigert, wenn der Versicherte über informelle Kanäle frühzeitig von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners erfahren hat und dies nicht unverzüglich dem Versicherer meldet.

In allen Fällen unzureichender Leistungsbereitschaft der Versicherer in Schadensfällen ist es wichtig, den Versicherungsberater oder -makler schnellstmöglich einzuschalten, um effektiven Widerstand gegen die Hinhaltetaktik des Versicherungsunternehmens zu leisten. Er kann aufgrund seiner Erfahrung auch leichter als der Versicherte herausfinden, ob der Versicherer bei der Schadensbeurteilung z.B. immer den gleichen Gutachter beauftragt. Damit kann der Versicherte leichter prüfen, ob der Gutachter wirklich noch so unabhängig ist, dass sein Gutachten als glaubwürdig angesehen werden kann, oder ob bei der Vielzahl der Aufträge durch einen Versicherer die Unabhängigkeit ernstlich in Frage steht.

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne Ihre Ansprüche gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Quelle: LexisNexis, www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/lexsoft_express.cgi?chosenIndex=0544&aktuelles_id=178261


Abgelegt unter: Allgemein — Kunkel @ 10:50

24. März 2010

Mittelständler sorgen sich um Mitarbeiter im Alter

Die Sorge um die Absicherung der Beschäftigten im Alter ist der häufigste Grund, weshalb Unternehmer sich für die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) entscheiden. Das ist das Ergebnis einer Repräsentativumfrage des Marktforschungsinstituts YouGovPsychonomics im Auftrag der Canada Life. Die Antworten von über 500 Inhabern und Geschäftsführern aus mittelständischen Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern belegen: In weit über der Hälfte der befragten Betriebe ist die bAV bereits fest verankert. Für den Großteil der Entscheider ist die finanzielle Absicherung der Belegschaft im Ruhestand das ausschlaggebende Argument. Obwohl die letzten Monate für viele mittelständische Unternehmen mit wirtschaftlichen Einbußen verbunden waren, ist der Trend zur bAV ungebremst“, sagt Günther Soboll, Hauptbevollmächtigter der Canada Life Europe. Dabei stellt sich als wichtigster Treiber die soziale Verantwortung der Unternehmen heraus: Eine ganz überwiegende Mehrheit der Entscheider hat die Absicherung ihrer Angestellten im Alter als wichtigsten Grund für die Einrichtung einer bAV genannt. Insgesamt bieten 64 Prozent der untersuchten Unternehmen ihren Mitarbeitern eine bAV-Lösung an. Hauptmotiv war für 71 Prozent die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter für das Alter abzusichern. Ebenfalls hohe Bedeutung kam der Zufriedenheit (66 Prozent) und der Motivation der Angestellten (60 Prozent) zu. Das Sparen von Lohnnebenkosten ist nur für rund die Hälfte der Befragten ein ausschlaggebender Grund für die Einrichtung einer bAV im Betrieb. Mehrfachnennungen waren möglich.

Großer bAV-Bedarf in kleinen Unternehmen

Vor allem die größeren Firmen unterstützen ihre Beschäftigten beim Sparen für die Altersvorsorge. Insgesamt 85 Prozent der Betriebe mit 51 bis 100 Mitarbeitern bieten der Belegschaft bereits eine bAVLösung an. Bei Firmen mit 21 bis 50 Mitarbeitern beläuft sich der Anteil auf 70 Prozent, Unternehmen zwischen 11 bis 20 Mitarbeitern liegen mit 69 Prozent nahezu gleichauf. Die geringste Verbreitung hat die innerbetriebliche Vorsorge in Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten: Hier können die Angestellten nur in 38 Prozent der untersuchten Firmen mit einer Betriebsrente für den Ruhestand sparen. Gerade in kleinen Betrieben ist das Potenzial der bAV noch wenig bekannt, sagt Soboll. Über 70 Prozent der Inhaber und Geschäftsführer von Unternehmen mit maximal fünf Angestellten gaben an, zu wenig Mitarbeiter für eine bAV-Lösung zu beschäftigen. Mehr als 20 Prozent hielten das Interesse ihrer Angestellten an der Betriebsrente für zu gering. In Zeiten mit hohem Wettbewerbsdruck kann die Einsparung von Lohnnebenkosten, aber auch der personalpolitische Anreiz einer bAV besonders für kleine Unternehmen zunehmend bedeutsam werden.

Renditeorientiert sparen mit Sicherheitsnetz

Aus Sicht des Versicherers gewinnen vor allem solche bAV-Lösungen an Bedeutung, die für die Angestellten die Chancen der Wertpapiermärkte ausnutzen. Um die Rentenlücke im Alter effektiv zu schließen, sind Sparer heute vor allem auf Versicherungen angewiesen, die sie an den Aufwärtstrends der Aktienmärkte teilhaben lassen, so der Hauptbevollmächtigte. Moderne Policen müssen diesen Bedarf berücksichtigen. Canada Life bietet einen speziellen bAV-Tarif namens Generation business an, der Kunden durch eine vergleichsweise hohe Flexibilität der Kapitalanlage besondere Renditechancen eröffnet. Gleichzeitig sorgen verschiedene endfällige Garantien für ein umfassendes Sicherheitspolster. Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zur YouGovPsychonomics-Umfrage sowie zu Canada Life zur Verfügung.


Abgelegt unter: Allgemein — Philipp Weber @ 08:40

14. Januar 2010

Müssen Heimarbeiter GEZ-Gebühren zahlen?

Ein Gewerbetreibender, der an seinem häuslichen Arbeitsplatz einen Computer mit Internetzugang nutzt und bereits für seinen Privathaushalt Rundfunkgebühren bezahlt, muss für den PC keine zusätzlichen Gebühren entrichten. Es gibt aber auch weitere Gründe, die gegen eine Gebührenpflicht sprechen, so das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Urteil vom 20. November 2009 (Az.: 4 A 188/09).

Die Klägerin verfügt als selbstständige Übersetzerin über einen internetfähigen PC, den sie an ihrem häuslichen Arbeitsplatz einsetzt. Obwohl sie als Privatperson bereits GEZ-Gebühren entrichtet, forderte sie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) dazu auf, für den Computer zusätzliche Rundfunkgebühren zu zahlen.

Denn entgegen der Auffassung der Klägerin war der NDR der Meinung, dass die für Zweitgeräte geltende Gebührenbefreiung nur dann anzuwenden ist, wenn die Geräte privat und nicht gewerblich genutzt werden.

Doch dem wollte das Verwaltungsgericht Braunschweig aus gleich mehreren Gründen nicht folgen. Es gab der Klage der Übersetzerin gegen die Rundfunkanstalt in vollem Umfang statt.

Unübliche Nutzung

Nach Ansicht des Gerichts müssen grundsätzlich nur Gebühren für Geräte entrichtet werden, die auch zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden. Das trifft aber auf einen internetfähigen Computer nicht zu. Denn anders als ein Radio wird dieser nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Eine solche Nutzung ist insbesondere im gewerblichen Bereich unüblich, so das Gericht.

Unabhängig davon stellt der NDR nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme derzeit keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet zur Verfügung. Denn aus technischen Gründen kann nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig die Rundfunksendungen des Senders über das Internet empfangen.

Um aber Gebühren erheben zu können, muss gewährleistet sein, dass alle Nutzer jederzeit auf das Angebot eines Senders zurückgreifen können. Das aber konnte der NDR durch seine Kapazitätsangaben vor Gericht nicht belegen.

Zahlreiche Entscheidungen

Das Gericht hielt das Gebührenverlangen des Norddeutschen Rundfunks aber auch noch aus einem weiteren Grund für ungerechtfertig. Nach Auffassung des Gerichts gilt nämlich die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte nicht nur für privat, sondern auch für gewerblich genutzte PCs mit Internetanschluss.

Um die Frage, ob für gewerblich genutzte Computer Rundfunkgebühren zu entrichten sind, tobt schon seit Längerem ein heftiger Streit. Dieser ist in einer Vielzahl von Fällen zu Gunsten klagender PC-Besitzer entschieden worden.

Wolfgang A. Leidigkeit

Quelle: Versicherungsjournal


Abgelegt unter: Allgemein — Pape @ 09:45

16. September 2009

Jetzt schnell handeln: Krankengeld für Selbständige

 Seit dem 1. August 2009 können freiwillig versicherte Selbständige das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche versichern. Sie haben zudem die Wahlmöglichkeit, das Krankengeld über einen separaten Zusatztarif abzusichern, um etwa die Leistungen zu erhöhen oder die Zahlungen des Krankengeldes zu einem früheren Zeitpunkt einsetzen zu lassen. Dabei ist es den Krankenkassen nicht mehr erlaubt, einen höheren Beitrag zu fordern.

Ursprünglich hatten freiwillig versicherte Selbständige keinen Anspruch auf Krankengeld. Es bestand zwar die Möglichkeit, hierfür eine Zusatzversicherung abzuschließen, doch insbesondere für Ältere fielen die Tarife teilweise sehr hoch aus. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 18. Juni 2009 gehören solche Beitragssteigerungen der Vergangenheit an, zusätzliche Beiträge dürfen nicht mehr erhoben werden.

Demnach endeten die bisherigen Krankengeldtarife zum 31. Juli 2009. Alle freiwillig versicherten Selbständigen haben noch bis zum 30. September 2009 die Möglichkeit, das Krankengeld „gesetzlich“ zu versichern oder eine der Zusatzversicherungen rückwirkend zum 1. August 2009 abzuschließen. Hier liegt es bei den Krankenkassen, ob sie die Frist auf einen längeren Zeitraum ausweiten, etwa weil sie nicht rechtzeitig einen neuen Tarif anbieten können.

Nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeit, das Krankengeld ohne zusätzlichen Beitrag in Ihren Versicherungsschutz einzuschließen, zu allen Fragen rund um Ihre Krankenversicherung beraten wir Sie gerne.


Abgelegt unter: Allgemein — Kunkel @ 15:19

7. August 2009

Lady Mobil Versicherungskonzept

Wollen Frauen nach Scheidung oder Trennung vom Partner ein eigenes Auto anmelden, so kommt sie das in der Regel teuer zu stehen. Sie werden von den meisten Versicherungen als Fahranfängerinnen eingestuft, wenn das Fahrzeug in der Partnerschaft auf den Mann zugelassen war.

Für diese Problematik bietet die Degenia, in Zusammenarbeit mit den Itzehoer Versicherungen, eine interessante Lösungsmöglickeit an: Das LADY MOBIL Versicherungskonzept. Um von diesem Konzept profitieren zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Versicherungsnehmerin:

  • muss mindestens 23 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens drei Jahren den Führerschein Kl. 3 (D oder EU) haben,
  • lebt bei Antragsstellung nicht mit einem festen Partner zusammen,
  • hat bereits mindestens einen Vertrag bei den Itzehoer Versicherungen oder beantragt diesen gleichzeitig mit der Sondereinstufung LADY MOBIL,
  • ist alleinige Nutzerin des Fahrzeugs und auch dessen Halterin.

Darüber hinaus darf in den letzten zwei Jahren kein Schadenereignis gemeldet worden sein. Nicht zwingend erforderlich ist hingegen ein Trauschein. Auch die sogenannte “wilde Ehe” fällt unter den Begriff der Trennung.

Nicht nur die Degenia Versicherungsdienst AG weiß, was geschiedene, getrennt lebende oder alleinerziehende Frauen wünschen. Auch wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um den Neuaufbau bzw. die Neuorientierung Ihrer Vermögensverhältnisse und Ihrer eigenen Sicherheit geht.


Abgelegt unter: Allgemein — Philipp Weber @ 12:21

18. Juni 2009

Gemeinsamer Nenner in Sachen Existenzgründung – Informative Podiumsdiskussion zum Thema: „Existenzgründung als Chance in der Krise“

Trotz strahlendem Sonnenschein fanden sich vergangenen Dienstag (16.06.) 20 interessierte Zuhörer im Kleecenter in der Kleestraße in Nürnberg ein, um mehr zum Thema Existenzgründung zu erfahren und wertvolle Tipps nach Hause zu nehmen. Nach den einleitenden Worten von Sebastian Frick (persönlicher Referent des Landtagsvizepräsidenten Jörg Rohde) entwickelte sich sehr rasch eine lebhafte Diskussion. Die drei Teilnehmer Johannes Mielewczyk (Experte der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg), Florian Roski (MBA, Existenzgründercoach) und Peter Weinlich (Bundestagskandidat für Nürnberg Süd und Schwabach und selbst erfolgreicher Existenzgründer) schilderten den Zuhörern zuerst ihre eigenen Erfahrungen mit diesem aktuellen Thema bevor sie über die Chancen und Risiken des Existenzgründerdaseins diskutierten.

Roski beschrieb dabei den Typus „erfolgreicher Existenzgründer“ anhand dreier grundlegender Eigenschaften:

1. Positive Denkweise: Optimistisch und lösungsorientiert.

2. Selbstbewusstsein: Man muss die eigene Leistung bzw. Leistungsstärke proaktiv, offen und selbstbewusst vertreten.

3. Hervorragende Branchenkenntnis.

Im weiteren Verlauf kristallisierte sich relativ schnell heraus, dass alle drei Diskutanten ähnliche Probleme und Herausforderungen für Existenzgründer sehen. Die aus der Diskussion entwickelten Forderungen zur Verbesserung der Situation von Existenzgründern lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Fördermöglichkeiten attraktiver gestalten, z.B. Gründerzuschuss nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Menschen, die sich aus einer bestehenden Beschäftigung heraus oder nach dem Studium selbständig machen.

2. Das Ansehen des Unternehmertums fördern. Der Unternehmergedanke sollte v.a. auch in Bildungseinrichtungen stärker gefördert werden.

3. Nicht nur das finanzielle Risiko mindern, sondern auch die Gefahr, bei einem Scheitern als Versager abgestempelt zu werden. Hier sollte vielmehr die Tatsache, dass man etwas versucht und dazugelernt hat, besser von der Gesellschaft gewürdigt werden.

4. Mehr Studien zu Existenzgründungen, und zwar zu Kleinunternehmern. Dies wird von den Unis noch vernachlässigt.

Doch auch wenn diese Reibungspunkte (noch) nicht beseitigt werden, kann der Existenzgründer in der Krise bestehen. Laut Weinlich kann es sein, dass er zwar mehr als sonst kämpfen muss, mehr Werbung machen muss, mehr Gespräche führen muss etc., aber davon profitieren kann, wenn sich die wirtschaftliche Lage wieder normalisiert. Auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens stellt laut Mielewczyk eine große Chance dar, da viele Unternehmer keine Nachfolger finden. Der Vorteil ist ein bestehender Kundenstamm, allerdings wird in den meisten Fällen eine Ablösezahlung erwartet.

Nach einem charmanten Schlusswort von Dr. Christiane Alberternst (Dipl. Psychologin und Stadträtin in Nürnberg) wurde die Gelegenheit genutzt, Networking zu betreiben – eine nicht mehr wegzudenkende Disziplin, die gerade für Existenzgründer unerlässlich ist. Neben vielen Fragen, die in Einzelgesprächen beantwortet wurden, konnte so der ein oder andere nützliche Kontakt geknüpft werden.

In kürze finden Sie hier eine Zusammenfassung der wichtigsten und interessantesten Beiträge der Diskussion auf Video.


Abgelegt unter: Allgemein, Gründungsberatung, Seminare, Unternehmensberatung — Alexander @ 10:38

9. Juni 2009

Unrechtmäßige Bankgebühren

Kunden, wehrt euch!

Einige Geldinstitute kassieren Gebühren, die der Bundesgerichtshof (BGH) längst verboten hat. Dieser hob erst kürzlich eine Klausel auf, die es Sparkassen erlaubt, Zinsen und Gebühren nach eigenem Ermessen anzuheben. Kunden können zu Unrecht bezahlte Gebühren zurückfordern.

Die Schutzgemeinschaft der Bankkunden e.V. (SfB) konnte jetzt einen wichtigen Sieg feiern: Sie hatte gegen eine Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen geklagt, die es den Instituten erlaubt, Gebühren und Zinsen nach eigenem Ermessen zu erhöhen. Der Bundesgerichtshof gab der Klägerin jetzt recht und kippte diese Klausel, da der Kunde nicht erkennen könne, wofür er diese Gebühren zahlen müsse.

Banken versuchen immer wieder, Geld für bestimmte Leistungen zu kassieren. Nur wenn diese Seviceleistungen über die rechtlich vorgegebenen Aufgaben hinaus gehen, dürfen Gebühren erhoben werden.

Wenn mangels Kontodeckung Überweisungen oder Daueraufträge nicht ausgeführt werden, dürfen dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Kontodeckungsprüfung zählt nicht als Service, da sie im eigenen Interesse des Instituts liegt. Ähnliches gilt für die Änderung von Freistellungsaufträgen, die Löschungsbewilligung einer Grundschuld, eine einfache Auskunft, die Pfändungsüberwachung oder die Auflösung des Kontos.

Kunden sollten ihre Bankauszüge sorgfältig nach solchen Gebühren prüfen, denn zu Unrecht eingezogene Beträge können sie – auch rückwirkend – zurückverlangen.


Abgelegt unter: Allgemein — Pape @ 09:10

20. Mai 2009

1. Golfturnier von four-quarters – eine rundum gelungene Veranstaltung!

Bei strahlendem Sonnenschein fand vergangenen Sonntag (17.05.2009) im Rahmen des bundesweiten Golf-Erlebnistages auf der GolfRange Nürnberg in Nemsdorf erstmals das four-quarters real value Fox & Rabbit Turnier statt. Unerfahrene Golfer (Rabbits) hatten dabei die Möglichkeit, erste Turniererfahrung in Begleitung eines routinierten Turnierspielers (Fox) zu machen. Die „Füchse“ wurden gestellt aus Vertretern der 1. Mannschaft und der Jungseniorenmannschaft der GolfRange, die in der Turnierwertung außer Konkurrenz spielten. Der Turniersieg und damit der Hauptpreis (ein edler Leinwanddruck von WALLSTAR office design – mehr infos unter: www.wallstar.de) ging an Dorothee Heinle. Sie gewann das Turnier vor Ivan Nikoloski und Stephan Ramstoetter. Die Plätze vier und fünf belegten Silia Plundrich und Patrick Bauer.

Neben dem spannenden Turnier bot die GolfRange für alle Golf-Neulinge zahlreiche Schnupperkurse und ein Bring-a-friend Turnier an. Viele Besucher nutzten die Chance, erste Gehversuche im Golfsport zu wagen.

Außer den Attraktionen rund um den Golfsport bot sich den Besuchern der Golfanlage die Gelegenheit, einen Einblick in die four-quarters Unternehmensgruppe zu gewinnen und interessante Informationen mit nach Hause zu nehmen. Dabei stand insbesondere die four-quarters real value UG mit ihrem Geschäftsführer und Spieler der 1. Mannschaft Jürgen Maringer im Vordergrund. Das Kerngeschäft der four-quarters real value konzentriert sich auf die Vermittlung von qualitativ hochwertigen Immobilien.

Selbstverständlich war auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt und so konnten alle Gäste und Mitglieder nach mehr oder weniger erfolgreichen Begegnungen mit dem Golfsport den Tag in entspannter Atmosphäre ausklingen lassen.

Bild 1 zeigt four-quarters real value Geschäftsführer Jürgen Maringer bei der Ü-bergabe des Hauptpreises an die Turniergewinnerin Dorothee Heinle.

Bild 2 zeigt von rechts four-quarters real value Geschäftsführer Jürgen Maringer, Stephan Ramstoetter (3. Platz), Turniergewinnerin Dorothee Heinle, Silia Plundrich (4. Platz) und WALLSTAR Geschäftsführer Johannes Dennhardt.


Abgelegt unter: Allgemein, Immobilien - Steuern — Alexander @ 08:46

15. Mai 2009

Golf-Erlebnistag mit four-quarters

Am Sonntag, den 17.05.2009, hat four-quarters erstmals die Chance, sich als Ausrichter eines Golfturniers betätigen zu dürfen. Auf der GolfRange Nürnberg in Nemsdorf finden im Rahmen des bundesweiten Golf-Erlebnistags des Deutschen Golf Verbands (DGV) zwei Golfturniere statt. Dabei erwartet alle Golf-Neulinge und alte Hasen von 10 bis 18 Uhr ein abwechslungsreiches Programm.

Das Four-Quarters.de Fox & Rabbit Turnier (9 – 12 Uhr) richtet sich an alle (Turnier-)unerfahrenen Golfer bis Hcp -36, die ihre ersten Turniererfahrungen in Begleitung eines routinierten Turnierspielers machen möchten.

Das Bring-a-friend-Turnier (12 – 15 Uhr) ist die beste Gelegenheit für aktive Golfer, ihren Freunden/Bekannten/Nachbarn zu zeigen, was sie sonntags auf dem Golfplatz eigentlich machen. Hier spielt ein Golfer zusammen mit einem Nicht-Golfer (auch ohne PE!). Der aktive Golfer übernimmt alle Schläge bis zum Grün, der Nicht-Golfer puttet.

Teilnehmer und Besucher des Golferlebnistages haben darüber hinaus die Chance, Einblick in die four-quarters Unternehmensgruppe zu gewinnen und interessante Informationen mit nach Hause zu nehmen. Dabei steht insbesondere die four-quarters real value UG mit ihrem Geschäftsführer und langjährigen Golfspieler Jürgen Maringer im Vordergrund, um allen Interessierten erste Eindrücke von qualitativ hochwertigen Immobilien wie z.B. der “Résidence Au Rivage” in Potsdam, einem außergewöhnlichen Baudenkmal am Ufer der Havel, vermitteln zu können.

Treffen Sie das four-quarters Team auf der GolfRange Nürnberg ( www.golfrange.de):

GolfRange Nürnberg
Am Golfplatz 1
91189 Nemsdorf

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und interessante Gespräche!!


Abgelegt unter: Allgemein — Philipp Weber @ 22:52