31. Mai 2010
Zahnzusatztarife
 Die Auswahl an Zahnzusatzversicherungen ist groß – doch welche Angebote taugen wirklich etwas? Und worauf sollten Verbraucher bei einem Vertragsabschluss achten? “Finanztest” hat 110 Policen getestet und festgestellt: Es gibt große Preis- und Qualitätsdifferenzen.
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Wenn schon die Zähne versichern, dann richtig, scheinen viele Kunden zu denken – und der Markt reagiert: Die Zahl der sehr guten Leistungen hat laut einer Erhebung von “Finanztest” deutlich zugenommen. 16 Zahnzusatzversicherungen hat das Verbraucherportal mit “sehr gut” bewertet. Bei einem vergleichbaren Test vor anderthalb Jahren waren es nur drei gewesen.
Die Beiträge der Dienstleistungen indes klaffen deutlich auseinander. Für die leistungsstärksten Zahnversicherungen müssen zum Beispiel 43-jährige männliche Neukunden zwischen 18 und 37 Euro im Monat zahlen, 43-jährige Frauen zwischen 19 und 49 Euro.
Finanztest hat im aktuellen Test 110 Angebote verglichen, die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offenstehen. Im vergangenen Jahr waren nur 83 Angebote im Test. Etliche Krankenversicherer haben seither neue Tarife auf den Markt gebracht.
Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen die Versicherten nur noch einen festen Zuschuss, wenn sie Zahnersatz brauchen. Der Betrag von der Kasse fällt gleich hoch aus, egal, ob sich Patienten einen fehlenden Zahn durch eine einfache Brücke oder durch ein teures Implantat ersetzen lassen. Die Höhe richtet sich immer nach den Kosten, die für eine medizinisch ausreichende, aber wirtschaftliche Versorgung entstehen würden. Für jeden Krankheitsbefund hat der Gesetzgeber einen Betrag festgesetzt.
Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie Wert auf teure Zahnersatzversorgung und Materialien legen. Dafür brauchen Sie einen möglichst leistungsstarken Tarif.
Geht es Ihnen nur darum, den Eigenanteil an der Regelversorgung der Kassen zu minimieren, kann eine Versicherung helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden, wenn zum Beispiel mehrere Zähne innerhalb kurzer Zeit saniert werden müssen.
Bei einem Wechsel des Versicherers etwa aus Kostengründen gilt es, die verschiedenen Tarife genau zu vergleichen und auf die erneute Wartezeit von acht Monaten zu achten. Diese fällt nur dann nicht an, wenn der neue Tarif keine höheren Leistungen als der alte vorsieht. In diesem Fall darf auch kein Risikozuschlag erhoben werden.
Bei Tarifen nach Art der Lebensversicherung hängt der Beitrag vom Alter des Kunden bei Vertragsschluss ab. Spätere Erhöhungen sind mit Zustimmung eines Treuhänders erlaubt. Die Versicherer dürfen die Verträge nicht kündigen.Â
Seit diese Neuregelung 2005 eingeführt wurde, nahm die Nachfrage nach Zusatzversicherungen zu. Denn jedes Extra, das über die gesetzlich festgelegte “Regelversorgung” hinausgeht, muss der Patient nun privat bezahlen. Das kann die Keramikverblendung eines Backenzahns sein oder die Goldlegierung für Kronen oder Brücken anstelle eines Materials ohne Edelmetall.
Selbst wenn jemand sich genau an die Regelversorgung hält, muss er 35 bis 50 Prozent der Kosten aus eigener Tasche bezahlen – je nachdem, wie regelmäßig er in den zurückliegenden zehn Jahren beim Zahnarzt war. Für eine Brücke über einen fehlenden Zahn zahlt er zwischen 200 und 300 Euro. Wer in die gleiche Zahnlücke ein Implantat einsetzen lässt, trägt unter Umständen mehr als 2000 Euro selbst.
Wer eine Zahnzusatzpolice will, sollte sie möglichst abschließen, bevor die erste Großbaustelle anfällt, rät “Finanztest”. Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrags begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Das gilt auch für alle Behandlungen, die er zwar noch nicht begonnen, aber bereits empfohlen hat.
Auch für Zahnersatz, der bereits in den ersten acht Monaten nach Vertragsschluss nötig wird, kommt der Versicherer nicht auf. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit hat der Kunde Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Oft sind diese außerdem in den ersten drei bis sechs Jahren auf bestimmte Höchstsummen begrenzt.
Zahnprobleme im Versicherungsantrag zu verschweigen oder zu verharmlosen, ist der falsche Weg. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, beim Zahnarzt nachzuforschen. Kommt heraus, dass ein Kunde absichtlich falsche Angaben gemacht hat, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder diesen sogar anfechten. Dann muss der Kunde unter Umständen bereits erhaltene Leistungen wieder zurückzahlen.
Ärgern sich Kunden über Beitragserhöhungen, sollten sie dennoch nicht einfach kündigen. Denn manchmal können sie in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers wechseln. Häufig erkennt dieser die bereits im alten Vertrag absolvierten Wartezeiten an, und auch mittlerweile hinzugekommene Zahnerkrankungen bringen keine Nachteile mit sich.
Wenn auch Sie Fragen zum Thema Zahnzusatzversicherung haben, sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gern beim Vergleich der verschiedenen Tarife und finden so für Sie den optimalen Versicherungsschutz.
