7. August 2009

Lady Mobil Versicherungskonzept

Wollen Frauen nach Scheidung oder Trennung vom Partner ein eigenes Auto anmelden, so kommt sie das in der Regel teuer zu stehen. Sie werden von den meisten Versicherungen als Fahranfängerinnen eingestuft, wenn das Fahrzeug in der Partnerschaft auf den Mann zugelassen war.

Für diese Problematik bietet die Degenia, in Zusammenarbeit mit den Itzehoer Versicherungen, eine interessante Lösungsmöglickeit an: Das LADY MOBIL Versicherungskonzept. Um von diesem Konzept profitieren zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Versicherungsnehmerin:

  • muss mindestens 23 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens drei Jahren den Führerschein Kl. 3 (D oder EU) haben,
  • lebt bei Antragsstellung nicht mit einem festen Partner zusammen,
  • hat bereits mindestens einen Vertrag bei den Itzehoer Versicherungen oder beantragt diesen gleichzeitig mit der Sondereinstufung LADY MOBIL,
  • ist alleinige Nutzerin des Fahrzeugs und auch dessen Halterin.

Darüber hinaus darf in den letzten zwei Jahren kein Schadenereignis gemeldet worden sein. Nicht zwingend erforderlich ist hingegen ein Trauschein. Auch die sogenannte “wilde Ehe” fällt unter den Begriff der Trennung.

Nicht nur die Degenia Versicherungsdienst AG weiß, was geschiedene, getrennt lebende oder alleinerziehende Frauen wünschen. Auch wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um den Neuaufbau bzw. die Neuorientierung Ihrer Vermögensverhältnisse und Ihrer eigenen Sicherheit geht.


Abgelegt unter: Allgemein — Philipp Weber @ 12:21

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