31. Mai 2010

Zahnzusatztarife

 Die Auswahl an Zahnzusatzversicherungen ist groß – doch welche Angebote taugen wirklich etwas? Und worauf sollten Verbraucher bei einem Vertragsabschluss achten? “Finanztest” hat 110 Policen getestet und festgestellt: Es gibt große Preis- und Qualitätsdifferenzen.

 

Wenn schon die Zähne versichern, dann richtig, scheinen viele Kunden zu denken – und der Markt reagiert: Die Zahl der sehr guten Leistungen hat laut einer Erhebung von “Finanztest” deutlich zugenommen. 16 Zahnzusatzversicherungen hat das Verbraucherportal mit “sehr gut” bewertet. Bei einem vergleichbaren Test vor anderthalb Jahren waren es nur drei gewesen.

Die Beiträge der Dienstleistungen indes klaffen deutlich auseinander. Für die leistungsstärksten Zahnversicherungen müssen zum Beispiel 43-jährige männliche Neukunden zwischen 18 und 37 Euro im Monat zahlen, 43-jährige Frauen zwischen 19 und 49 Euro.

Finanztest hat im aktuellen Test 110 Angebote verglichen, die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offenstehen. Im vergangenen Jahr waren nur 83 Angebote im Test. Etliche Krankenversicherer haben seither neue Tarife auf den Markt gebracht.

Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen die Versicherten nur noch einen festen Zuschuss, wenn sie Zahnersatz brauchen. Der Betrag von der Kasse fällt gleich hoch aus, egal, ob sich Patienten einen fehlenden Zahn durch eine einfache Brücke oder durch ein teures Implantat ersetzen lassen. Die Höhe richtet sich immer nach den Kosten, die für eine medizinisch ausreichende, aber wirtschaftliche Versorgung entstehen würden. Für jeden Krankheitsbefund hat der Gesetzgeber einen Betrag festgesetzt.

Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie Wert auf teure Zahnersatzversorgung und Materialien legen. Dafür brauchen Sie einen möglichst leistungsstarken Tarif.

Geht es Ihnen nur darum, den Eigenanteil an der Regelversorgung der Kassen zu minimieren, kann eine Versicherung helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden, wenn zum Beispiel mehrere Zähne innerhalb kurzer Zeit saniert werden müssen.

Bei einem Wechsel des Versicherers etwa aus Kostengründen gilt es, die verschiedenen Tarife genau zu vergleichen und auf die erneute Wartezeit von acht Monaten zu achten. Diese fällt nur dann nicht an, wenn der neue Tarif keine höheren Leistungen als der alte vorsieht. In diesem Fall darf auch kein Risikozuschlag erhoben werden.

Bei Tarifen nach Art der Lebensversicherung hängt der Beitrag vom Alter des Kunden bei Vertragsschluss ab. Spätere Erhöhungen sind mit Zustimmung eines Treuhänders erlaubt. Die Versicherer dürfen die Verträge nicht kündigen. 

Seit diese Neuregelung 2005 eingeführt wurde, nahm die Nachfrage nach Zusatzversicherungen zu. Denn jedes Extra, das über die gesetzlich festgelegte “Regelversorgung” hinausgeht, muss der Patient nun privat bezahlen. Das kann die Keramikverblendung eines Backenzahns sein oder die Goldlegierung für Kronen oder Brücken anstelle eines Materials ohne Edelmetall.

Selbst wenn jemand sich genau an die Regelversorgung hält, muss er 35 bis 50 Prozent der Kosten aus eigener Tasche bezahlen – je nachdem, wie regelmäßig er in den zurückliegenden zehn Jahren beim Zahnarzt war. Für eine Brücke über einen fehlenden Zahn zahlt er zwischen 200 und 300 Euro. Wer in die gleiche Zahnlücke ein Implantat einsetzen lässt, trägt unter Umständen mehr als 2000 Euro selbst.

Wer eine Zahnzusatzpolice will, sollte sie möglichst abschließen, bevor die erste Großbaustelle anfällt, rät “Finanztest”. Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrags begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Das gilt auch für alle Behandlungen, die er zwar noch nicht begonnen, aber bereits empfohlen hat.

Auch für Zahnersatz, der bereits in den ersten acht Monaten nach Vertragsschluss nötig wird, kommt der Versicherer nicht auf. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit hat der Kunde Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Oft sind diese außerdem in den ersten drei bis sechs Jahren auf bestimmte Höchstsummen begrenzt.

Zahnprobleme im Versicherungsantrag zu verschweigen oder zu verharmlosen, ist der falsche Weg. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, beim Zahnarzt nachzuforschen. Kommt heraus, dass ein Kunde absichtlich falsche Angaben gemacht hat, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder diesen sogar anfechten. Dann muss der Kunde unter Umständen bereits erhaltene Leistungen wieder zurückzahlen.

Ärgern sich Kunden über Beitragserhöhungen, sollten sie dennoch nicht einfach kündigen. Denn manchmal können sie in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers wechseln. Häufig erkennt dieser die bereits im alten Vertrag absolvierten Wartezeiten an, und auch mittlerweile hinzugekommene Zahnerkrankungen bringen keine Nachteile mit sich.

Wenn auch Sie Fragen zum Thema Zahnzusatzversicherung haben, sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gern beim Vergleich der verschiedenen Tarife und finden so für Sie den optimalen Versicherungsschutz.


Abgelegt unter: Allgemein — Kunkel @ 13:59

22. April 2010

Versicherer sparen durch Hinhaltetechnik

Immer mehr Versicherungsunternehmen weigern sich, bei einem Schaden schnell und anstandslos zu zahlen. Insbesondere im gewerblichen Bereich, wo es oft um hohe Schadenssummen geht, setzen sie darauf, mit einer ausgeklügelten Hinhaltetaktik den Versicherten dazu zu bewegen, einem für ihn ungünstigen Vergleich zuzustimmen. Dabei wird mit viel Energie nach Gründen gesucht, warum der Versicherte seine Pflichten verletzt haben könnte.

Die Versicherungsanwälte im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und Organisationen der Versicherungsmakler klagen schon seit längerem darüber, dass die Versicherungsunternehmen bei der Regulierung von Schadensfällen insbesondere im gewerblichen Bereich in letzter Zeit sehr viel restriktiver vorgehen. Als Gründe dafür werden neben der Wirtschaftskrise auch die sinkenden Schadenszahlen angegeben, die es den Versicherern ermöglichen, sich mit jedem einzelnen Fall intensiver zu beschäftigen. Außerdem arbeiten die Versicherungsunternehmen darauf hin, mit einer ausgeklügelten Verzögerungstaktik die Kunden so lange zu zermürben, bis diese entnervt einem ungünstigen Vergleich zustimmen.

Da es bei Schäden im gewerblichen Bereich oft um hohe Summen geht, lohnt sich dieses Verhalten für den Versicherer auf jeden Fall. Die Argumente für die Weigerung, den Schaden zu regulieren, werden dabei oft geradezu an den Haaren herbeigezogen: So wird z.B. eine vorvertragliche Obliegenheitsverletzung darin gesehen, dass bei einem Brandschaden in der Dachisolierung des abgebrannten Gebäudes auch brennbare Materialien gefunden wurden. Nun muss erst einmal geklärt werden, ob das Versicherungsunternehmen den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn es davon gewusst hätte und ob der Schaden dadurch vergrößert wurde. Eine solche Prüfung kann sich Monate hinziehen und nicht jeder Geschädigte kann so lange warten.

Ein anderes Argument, das Versicherer benutzen, um im Rahmen der Produkthaftung im produzierenden Gewerbe nicht zahlen zu müssen, ist, dass Bauteile verwendet wurden, die nicht ausreichend erprobt worden seien. Im Rahmen der Kreditversicherung wird die Leistung immer häufiger dann verweigert, wenn der Versicherte über informelle Kanäle frühzeitig von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners erfahren hat und dies nicht unverzüglich dem Versicherer meldet.

In allen Fällen unzureichender Leistungsbereitschaft der Versicherer in Schadensfällen ist es wichtig, den Versicherungsberater oder -makler schnellstmöglich einzuschalten, um effektiven Widerstand gegen die Hinhaltetaktik des Versicherungsunternehmens zu leisten. Er kann aufgrund seiner Erfahrung auch leichter als der Versicherte herausfinden, ob der Versicherer bei der Schadensbeurteilung z.B. immer den gleichen Gutachter beauftragt. Damit kann der Versicherte leichter prüfen, ob der Gutachter wirklich noch so unabhängig ist, dass sein Gutachten als glaubwürdig angesehen werden kann, oder ob bei der Vielzahl der Aufträge durch einen Versicherer die Unabhängigkeit ernstlich in Frage steht.

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne Ihre Ansprüche gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Quelle: LexisNexis, www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/lexsoft_express.cgi?chosenIndex=0544&aktuelles_id=178261


Abgelegt unter: Allgemein — Kunkel @ 10:50

24. März 2010

Mittelständler sorgen sich um Mitarbeiter im Alter

Die Sorge um die Absicherung der Beschäftigten im Alter ist der häufigste Grund, weshalb Unternehmer sich für die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) entscheiden. Das ist das Ergebnis einer Repräsentativumfrage des Marktforschungsinstituts YouGovPsychonomics im Auftrag der Canada Life. Die Antworten von über 500 Inhabern und Geschäftsführern aus mittelständischen Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern belegen: In weit über der Hälfte der befragten Betriebe ist die bAV bereits fest verankert. Für den Großteil der Entscheider ist die finanzielle Absicherung der Belegschaft im Ruhestand das ausschlaggebende Argument. Obwohl die letzten Monate für viele mittelständische Unternehmen mit wirtschaftlichen Einbußen verbunden waren, ist der Trend zur bAV ungebremst“, sagt Günther Soboll, Hauptbevollmächtigter der Canada Life Europe. Dabei stellt sich als wichtigster Treiber die soziale Verantwortung der Unternehmen heraus: Eine ganz überwiegende Mehrheit der Entscheider hat die Absicherung ihrer Angestellten im Alter als wichtigsten Grund für die Einrichtung einer bAV genannt. Insgesamt bieten 64 Prozent der untersuchten Unternehmen ihren Mitarbeitern eine bAV-Lösung an. Hauptmotiv war für 71 Prozent die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter für das Alter abzusichern. Ebenfalls hohe Bedeutung kam der Zufriedenheit (66 Prozent) und der Motivation der Angestellten (60 Prozent) zu. Das Sparen von Lohnnebenkosten ist nur für rund die Hälfte der Befragten ein ausschlaggebender Grund für die Einrichtung einer bAV im Betrieb. Mehrfachnennungen waren möglich.

Großer bAV-Bedarf in kleinen Unternehmen

Vor allem die größeren Firmen unterstützen ihre Beschäftigten beim Sparen für die Altersvorsorge. Insgesamt 85 Prozent der Betriebe mit 51 bis 100 Mitarbeitern bieten der Belegschaft bereits eine bAVLösung an. Bei Firmen mit 21 bis 50 Mitarbeitern beläuft sich der Anteil auf 70 Prozent, Unternehmen zwischen 11 bis 20 Mitarbeitern liegen mit 69 Prozent nahezu gleichauf. Die geringste Verbreitung hat die innerbetriebliche Vorsorge in Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten: Hier können die Angestellten nur in 38 Prozent der untersuchten Firmen mit einer Betriebsrente für den Ruhestand sparen. Gerade in kleinen Betrieben ist das Potenzial der bAV noch wenig bekannt, sagt Soboll. Über 70 Prozent der Inhaber und Geschäftsführer von Unternehmen mit maximal fünf Angestellten gaben an, zu wenig Mitarbeiter für eine bAV-Lösung zu beschäftigen. Mehr als 20 Prozent hielten das Interesse ihrer Angestellten an der Betriebsrente für zu gering. In Zeiten mit hohem Wettbewerbsdruck kann die Einsparung von Lohnnebenkosten, aber auch der personalpolitische Anreiz einer bAV besonders für kleine Unternehmen zunehmend bedeutsam werden.

Renditeorientiert sparen mit Sicherheitsnetz

Aus Sicht des Versicherers gewinnen vor allem solche bAV-Lösungen an Bedeutung, die für die Angestellten die Chancen der Wertpapiermärkte ausnutzen. Um die Rentenlücke im Alter effektiv zu schließen, sind Sparer heute vor allem auf Versicherungen angewiesen, die sie an den Aufwärtstrends der Aktienmärkte teilhaben lassen, so der Hauptbevollmächtigte. Moderne Policen müssen diesen Bedarf berücksichtigen. Canada Life bietet einen speziellen bAV-Tarif namens Generation business an, der Kunden durch eine vergleichsweise hohe Flexibilität der Kapitalanlage besondere Renditechancen eröffnet. Gleichzeitig sorgen verschiedene endfällige Garantien für ein umfassendes Sicherheitspolster. Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zur YouGovPsychonomics-Umfrage sowie zu Canada Life zur Verfügung.


Abgelegt unter: Allgemein — Philipp Weber @ 08:40

27. Januar 2010

Businessplanwettbewerbe

Es existiert derzeit eine ganze Reihe von Businesplanwettbewerben, die den Teilnehmern im Falle des Sieges teilweise sehr hohe Geldbeträge versprechen. Doch auch für alle anderen Teilnehmer lohnt sich die Anmeldung zu einem solchen Wettbewerb, da er zahlreiche weitere Vorteile mit sich bringt.

So erhält man die Möglichkeit, durch ausgewiesene Experten unterstützt zu werden, die das Geschäftsmodell schon im Vorfeld der Gründung einer genauen Prüfung unterziehen. Zudem ergeben sich auf den Veranstaltungen, die begleitend stattfinden, stets gute Möglichkeiten sein Netzwerk auszubauen, bzw. in ein bestehendes Netzwerk einzutreten und Kontakte vermittelt zu bekommen. Auf diese Weise ist es auch möglich, frühzeitig Kooperations- oder Absatzmöglichkeiten auszuloten. Auch die Gastredner auf solchen Veranstaltungen lassen einen bereitwillig an ihren reichhaltigen Erfahrungen teilhaben.

Folgende Links können zum Thema Businessplanwettbewerbe empfohlen werden:


Abgelegt unter: Gründungsberatung — Kunkel @ 17:12

14. Januar 2010

Müssen Heimarbeiter GEZ-Gebühren zahlen?

Ein Gewerbetreibender, der an seinem häuslichen Arbeitsplatz einen Computer mit Internetzugang nutzt und bereits für seinen Privathaushalt Rundfunkgebühren bezahlt, muss für den PC keine zusätzlichen Gebühren entrichten. Es gibt aber auch weitere Gründe, die gegen eine Gebührenpflicht sprechen, so das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Urteil vom 20. November 2009 (Az.: 4 A 188/09).

Die Klägerin verfügt als selbstständige Übersetzerin über einen internetfähigen PC, den sie an ihrem häuslichen Arbeitsplatz einsetzt. Obwohl sie als Privatperson bereits GEZ-Gebühren entrichtet, forderte sie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) dazu auf, für den Computer zusätzliche Rundfunkgebühren zu zahlen.

Denn entgegen der Auffassung der Klägerin war der NDR der Meinung, dass die für Zweitgeräte geltende Gebührenbefreiung nur dann anzuwenden ist, wenn die Geräte privat und nicht gewerblich genutzt werden.

Doch dem wollte das Verwaltungsgericht Braunschweig aus gleich mehreren Gründen nicht folgen. Es gab der Klage der Übersetzerin gegen die Rundfunkanstalt in vollem Umfang statt.

Unübliche Nutzung

Nach Ansicht des Gerichts müssen grundsätzlich nur Gebühren für Geräte entrichtet werden, die auch zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden. Das trifft aber auf einen internetfähigen Computer nicht zu. Denn anders als ein Radio wird dieser nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Eine solche Nutzung ist insbesondere im gewerblichen Bereich unüblich, so das Gericht.

Unabhängig davon stellt der NDR nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme derzeit keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet zur Verfügung. Denn aus technischen Gründen kann nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig die Rundfunksendungen des Senders über das Internet empfangen.

Um aber Gebühren erheben zu können, muss gewährleistet sein, dass alle Nutzer jederzeit auf das Angebot eines Senders zurückgreifen können. Das aber konnte der NDR durch seine Kapazitätsangaben vor Gericht nicht belegen.

Zahlreiche Entscheidungen

Das Gericht hielt das Gebührenverlangen des Norddeutschen Rundfunks aber auch noch aus einem weiteren Grund für ungerechtfertig. Nach Auffassung des Gerichts gilt nämlich die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte nicht nur für privat, sondern auch für gewerblich genutzte PCs mit Internetanschluss.

Um die Frage, ob für gewerblich genutzte Computer Rundfunkgebühren zu entrichten sind, tobt schon seit Längerem ein heftiger Streit. Dieser ist in einer Vielzahl von Fällen zu Gunsten klagender PC-Besitzer entschieden worden.

Wolfgang A. Leidigkeit

Quelle: Versicherungsjournal


Abgelegt unter: Allgemein — Pape @ 09:45

16. September 2009

Jetzt schnell handeln: Krankengeld für Selbständige

 Seit dem 1. August 2009 können freiwillig versicherte Selbständige das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche versichern. Sie haben zudem die Wahlmöglichkeit, das Krankengeld über einen separaten Zusatztarif abzusichern, um etwa die Leistungen zu erhöhen oder die Zahlungen des Krankengeldes zu einem früheren Zeitpunkt einsetzen zu lassen. Dabei ist es den Krankenkassen nicht mehr erlaubt, einen höheren Beitrag zu fordern.

Ursprünglich hatten freiwillig versicherte Selbständige keinen Anspruch auf Krankengeld. Es bestand zwar die Möglichkeit, hierfür eine Zusatzversicherung abzuschließen, doch insbesondere für Ältere fielen die Tarife teilweise sehr hoch aus. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 18. Juni 2009 gehören solche Beitragssteigerungen der Vergangenheit an, zusätzliche Beiträge dürfen nicht mehr erhoben werden.

Demnach endeten die bisherigen Krankengeldtarife zum 31. Juli 2009. Alle freiwillig versicherten Selbständigen haben noch bis zum 30. September 2009 die Möglichkeit, das Krankengeld „gesetzlich“ zu versichern oder eine der Zusatzversicherungen rückwirkend zum 1. August 2009 abzuschließen. Hier liegt es bei den Krankenkassen, ob sie die Frist auf einen längeren Zeitraum ausweiten, etwa weil sie nicht rechtzeitig einen neuen Tarif anbieten können.

Nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeit, das Krankengeld ohne zusätzlichen Beitrag in Ihren Versicherungsschutz einzuschließen, zu allen Fragen rund um Ihre Krankenversicherung beraten wir Sie gerne.


Abgelegt unter: Allgemein — Kunkel @ 15:19

7. September 2009

Immobilien – Kauf oder Miete?

Wer sich für den Kauf einer Immobilie interessiert, kann sich auf der Seite von Stiftung Warentest wertvolle Entscheidungshilfe holen.

Mit dem Finanztest-Rechner kann man in aller Ruhe durchkalkulieren, ob für einen persönlich eher der Kauf einer Immobilie oder das Wohnen zur Miete in Frage kommt.


Abgelegt unter: Immobilien - Steuern — Gerber @ 22:38

7. August 2009

Lady Mobil Versicherungskonzept

Wollen Frauen nach Scheidung oder Trennung vom Partner ein eigenes Auto anmelden, so kommt sie das in der Regel teuer zu stehen. Sie werden von den meisten Versicherungen als Fahranfängerinnen eingestuft, wenn das Fahrzeug in der Partnerschaft auf den Mann zugelassen war.

Für diese Problematik bietet die Degenia, in Zusammenarbeit mit den Itzehoer Versicherungen, eine interessante Lösungsmöglickeit an: Das LADY MOBIL Versicherungskonzept. Um von diesem Konzept profitieren zu können, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Versicherungsnehmerin:

  • muss mindestens 23 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens drei Jahren den Führerschein Kl. 3 (D oder EU) haben,
  • lebt bei Antragsstellung nicht mit einem festen Partner zusammen,
  • hat bereits mindestens einen Vertrag bei den Itzehoer Versicherungen oder beantragt diesen gleichzeitig mit der Sondereinstufung LADY MOBIL,
  • ist alleinige Nutzerin des Fahrzeugs und auch dessen Halterin.

Darüber hinaus darf in den letzten zwei Jahren kein Schadenereignis gemeldet worden sein. Nicht zwingend erforderlich ist hingegen ein Trauschein. Auch die sogenannte “wilde Ehe” fällt unter den Begriff der Trennung.

Nicht nur die Degenia Versicherungsdienst AG weiß, was geschiedene, getrennt lebende oder alleinerziehende Frauen wünschen. Auch wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um den Neuaufbau bzw. die Neuorientierung Ihrer Vermögensverhältnisse und Ihrer eigenen Sicherheit geht.


Abgelegt unter: Allgemein — Philipp Weber @ 12:21

4. August 2009

Immobilien in Deutschland als zukunftsträchtige Anlage

Wie aus einer Studie des Marktforschungsinstituts BulwienGesa hervorgeht, spielt die internationale Immobilien-Spekulationsblase in Deutschland keine Rolle.

Während beispielsweise in Großbritannien die Preise für Wohnimmobilien zwischen 1997 und 2007 um satte 180 Prozent gestiegen sind, blieben sie in Deutschland im gleichen Zeitraum mit minus 2 Prozent praktisch unverändert.

Laut Prof. Wolfgang Gerke, einem der renommiertesten deutschen Finanzexperten, werden Wohnimmobilien als Folge der Wirtschafts-und Finanzkrise jedoch mittel- und langfristig wieder stärker gefragt sein.

(Quelle: Capital)


Abgelegt unter: Immobilien - Steuern — Gerber @ 23:29

31. Juli 2009

Baufinanzierungs-News

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG bietet nach wie vor, trotz der Finanzmarktkrise, günstige Baufinanzierungskonditionen für Kunden mit einer akademischen Heilberufstätigkeit an.
Dabei ist zu erwähnen, dass die apoBank Darlehen an Angestellte und Selbständige / Freiberufler aus diesen Berufsgruppen (z.B. Apotheker, Ärzte, Zahn- und Tierärzte) vergibt. Für eine Immobilienfinanzierung muss mindestens ein Antragsteller einen akademischen Heilberuf ausüben!

Seit kurzem ist es uns auch möglich, die DSB Bank für unsere Kunden anzubieten. Die DSB Bank hebt sich im Vergleich zu vielen anderen Banken vor allem durch die Machbarkeit von höheren Beleihungsausläufen ab. Daher ist eine Baufinanzierung bis zu 110% des Kaufpreises machbar!
Des Weiteren zeichnet die DSB Bank sich durch eine vereinfachte Unterlagenstruktur für die Baufinanzierung aus, was gerade in der aktuellen Zeit sehr selten ist.

Bei der ING-DiBa gibt es zwei Neuigkeiten. Zum einen werden bei vermieteten Objekten im Zusammenhang mit einer Umschuldung zum Zinsbindungsende, bei einem Forward-Darlehen und bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 489 BGB, trotz einer Enfernung des Darlehensnehmers von über 100 Kilometern zur Immobilie finanziert. Hier galt bisher der Grundsatz: Es dürfen nicht mehr als 100 km zwischen Kunden und Objekt liegen!
Zum anderen hat die DiBa Ihre Konditionen im Baufinanzierungsbereich erhöht. Wobei sie im Vergleich zu den Marktkollegen immer noch sehr attraktiv ist.

Auch die DSL-Bank hat diese Woche die Konditionen angehoben, was sich vor allem auf Finanzierungen mit einem Kaufpreisauslauf von 100% bezieht.

Wenn Sie mehr zu den Baufinanzierungs-News wissen möchten, oder wenn Sie sich anhand der aktuellen Marktlage über Ihre Baufinanzierung erkündigen möchten, dann stehen wir gerne für Sie zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Sie.

Florian Frankmann
Finanzierungsspezialist


Abgelegt unter: Finanzierung, Rechtsberatung — Frankmann @ 13:26